Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Beträge für die Gewährung von Schulbeihilfen und Heimbeihilfen für das Schuljahr 2025/26 festgesetzt werden (Schülerbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2025)
Begutachtungsfrist: 16. Juli 2025
Auszug aus dem Vorblatt:
Ziele
Ziel 1: Erhalt des Kreises der Anspruchsberechtigten
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:
Maßnahme 1: Erhöhung der Schülerbeihilfen um 4,6 %