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Die Ombudsstelle für Schulen im BMB

Haben Sie Fragen oder haben Sie Probleme,  die noch nicht an Ihrer Schule oder mit den zuständigen Behörden vor Ort geklärt oder gelöst werden konnten? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Ihr Anliegen wird bei uns vertraulich behandelt.

Bevor Sie uns kontaktieren, überprüfen Sie bitte anhand der folgenden Fragen, ob wir auch wirklich die richtige Ansprechstelle für Ihr Anliegen sind:

  • Sie benötigen eine Information zum speziellen Bildungsangebot in einem Bundesland?
  • Sie benötigen einen Schulplatz oder einen Schulplatzwechsel für Ihr Kind?
  • Sie möchten sich über eine Schule, Lehrperson oder Schulleitung beschweren, haben aber noch keinen Kontakt mit der zuständigen Bildungsdirektion aufgenommen?

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Bildungsdirektion in Ihrem Bundesland. 

  • Sie waren mit Ihrem Anliegen bereits bei der zuständigen Schulleitung und der Bildungsdirektion, haben aber keine zufriedenstellende Lösung gefunden?
  • Sie benötigen eine rechtliche Auskunft zu einer konkreten Streitfrage?
  • Sie befürchten Nachteile für Ihr Kind bei einer offiziellen Beschwerde und möchten deshalb gegenüber der Schule und der Bildungsdirektion anonym bleiben?

In diesen Fällen kontaktieren Sie uns gerne  vertraulich über: 

Unser Kontaktformular
>> zum Kontaktformular  

oder

unsere Hotline: 0800/311305 
Montag bis Donnerstag, 9:00 – 15:00 Uhr und freitags 9:00 – 12:00 (österreichweit gebührenfrei)

oder

per Mail 
info@ombudsstelle-schule.at

Leitung der Ombudsstelle
Mag.a Angela Weilguny

Die Ombudsstelle für Schulen arbeitet strikt vertraulich, eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Einbringerin oder des Einbringers.

Individuelle Schullaufbahn-/Bildungsberatung

Beratung: ADir.in Sabine Gschwandtner
Eine Terminvereinbarung unter Tel. 0800/311 305 ist erforderlich.

Zum Beispiel Fragen zu:

  • Bildungswege nach der Volksschule
  • Bildungswege nach der MS oder AHS-Unterstufe
  • Schulwechsel (Wechsel der Schulart, -form oder Fachrichtung)
  • Ausbildungspflicht bis 18 Jahre im Kontext schulischer Bildungsgänge
  • Bildungswege nach der Matura
  • Externistenprüfungen

Hinweise zum Datenschutz

Die Ombudsstelle für Schulen wurde auf der Grundlage der Bestimmungen des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes § 5  Abs. 7 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingerichtet. Die zur Beratung und Unterstützung von Personen, die von behaupteten Missständen an Schulen oder in der Schulverwaltung betroffen sind, erforderlichen personenbezogenen Daten werden von der Ombudsstelle aufgrund einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, verarbeitet. Dies kann im Anlassfall eine Übermittlung an weitere zuständige Behörden oder Einrichtungen umfassen, falls und soweit dies zur Bearbeitung des Anliegens erforderlich ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz an der Zentralstelle des BMB