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Themenschwerpunkte 

Anerkennung von Qualifikationen

Die Anerkennung von Qualifikationen und Studienzeiten im Ausland ist ein wesentlicher Eckpfeiler von Mobilität sowie dem damit verbundenen Erwerb von Schlüsselkompetenzen und ist deshalb ein kontinuierlicher Fokus der Arbeit auf EU-Ebene. 
Zuletzt wurden 2023 Schlussfolgerungen des Rates zu weiteren Schritten zur Verwirklichung der automatischen gegenseitigen Anerkennung in der allgemeinen und beruflichen Bildung verhandelt. Sie zielen vor allem darauf ab, Bildungseinrichtungen bei der Umsetzung zu unterstützen, Transparenz und Qualitätssicherung zu stärken, Synergien mit dem Europäischen Hochschulraum zu nutzen sowie auf EU-Ebene Best Practices zu teilen und Peer Learning zu fördern.

Digitale Bildung und Kompetenzen

Angesichts des fortschreitenden digitalen Wandels ist digitale Bildung unerlässlich, um an Bildungsangeboten teilnehmen zu können, einen Arbeitsplatz zu finden und ein engagierter Bürger bzw. eine engagierte Bürgerin zu sein.  

2023 wurden eine Empfehlung zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung und eine Empfehlung für eine bessere Vermittlung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung angenommen. Ziel der beiden komplementär verhandelten Dokumente ist, dass entlang der Bildungskette im informellen, formellen und nicht-formellen Lernbereich das Angebot für digitales Lernen ausgeweitet und verbessert wird. Darüber hinaus soll die Infrastruktur für hochqualitatives Lernen ausgebaut und die digitalen Fähigkeiten von Führungskräften und Lehrkräften gestärkt werden.

Demokratiebildung

Demokratiebildung ist zentral, um die gemeinsamen Grundwerte der liberalen Demokratie zu vermitteln, das Vertrauen in diese Staatsform aufzubauen und zu stärken und den Menschen eine umfassende und verantwortungsvolle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Deshalb wurden 2023 Schlussfolgerungen des Rates zum Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Stärkung der gemeinsamen europäischen Werte und der demokratischen Bürgerschaft verhandelt, die darauf abzielen, über die Vermittlung von europäischen Werten und Demokratiebildung zivilgesellschaftliche Partizipation, Gleichstellung und Diversität zu fördern. 

Lernmobilität

Eine wichtige Priorität des Europäischen Bildungsraums ist die Förderung von Mobilität, vor allem im Rahmen des Programms Erasmus+. Mit der Empfehlung des Rates „Europa in Bewegung“ – Lernmobilität für alle, die im ersten Halbjahr 2024 verhandelt wurde, sollen Lernmobilitäten über alle Bildungsbereiche hinweg erhöht werden und sich diese zu einem Standardbestandteil von individuellen Bildungswegen entwickeln. 

Zusätzlich zur Förderung des Erwerbs von Kernkompetenzen, Kenntnissen und Fertigkeiten sollen Lernmobilitätsmaßnahmen auch inklusiv und ökologisch nachhaltig sein, von der Nutzung digitaler Technologien profitieren und die gemeinsamen Werte der EU fördern. 

Strategische Partnerschaften 

Ein wichtiger Eckpfeiler des europäischen Bildungsraums ist der Austausch zwischen den Mitgliedsstaaten und der Ausbau der strategischen Partnerschaften. In diesem Zusammenhang streben die Schlussfolgerungen des Rates zu strategischen Partnerschaften auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, die im November 2024 gebilligt wurden, an, strategische Partnerschaften auf regionaler, lokaler und internationaler Ebene und zwischen den Bereichen Hochschul-, Berufs- und Erwachsenenbildung zu fördern. Auch Stakeholder, wie zum Beispiel Sozialpartner, Unternehmen, Interessenvertretungen und Forschungsorganisationen sollen eingebunden werden. Damit soll die Qualität, Attraktivität, Relevanz und Inklusivität aller Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung gestärkt werden.

Hochwertige und inklusive Bildung

Alle Menschen in Europa sollen unabhängig ihres sozioökonomischen Hintergrundes und ihrer individuellen Bedürfnisse Zugang zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung sowie lebenslangem Lernen haben. In diesem Zusammenhang wird auch angestrebt, den Prozentsatz an frühzeitigen Schulabgängen zu verringern.

Vor diesem Hintergrund wurden im Mai 2025 vom Rat Schlussfolgerungen zu inklusiven, lernerzentrierten Verfahren in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung und in der Schulbildung gebilligt. Hochwertige Bildung soll für alle zugänglich sein und noch bestehende Lernbarrieren sollen abgebaut werden. Lernprozesse, Unterrichtspraktiken, Beurteilungsmethoden, Schulumfeld und Unterstützungsangebote sollen inklusive Bildung ermöglichen.

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