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Mittelschule

Die Mittelschule ist die Pflichtschule der 10–14-Jährigen in Österreich. Sie steht allen Kindern nach positivem Volksschulabschluss offen. Seit dem Schuljahr 2020/21 wird die frühere „Neue Mittelschule (NMS)“ als Mittelschule geführt.

Neuer Flyer  "Die Mittelschule"

Informationen zur Mittelschule finden Sie im Flyer "Die Mittelschule" (PDF, 177 KB).

Aufgabe der Mittelschule

Schülerinnen und Schüler werden in der Mittelschule individuell begleitet – je nach Interessen, Stärken und Lerntempo. Jedes Kind soll im Sinne der Chancengerechtigkeit bestmöglich und individualisiert gefördert werden.

Das Ziel ist, Schülerinnen und Schüler für den Übertritt in eine weiterführende mittlere und höhere Schule zu befähigen, sowie auf die Polytechnische Schule oder das Berufsleben vorzubereiten.

Diversität und Inklusion

Die Wertschätzung unterschiedlicher kultureller, sprachlicher und sozialer Hintergründe ist ein zentrales Anliegen der Mittelschule.

Viele Mittelschulen setzen zudem auf Inklusionsklassen, in denen Kinder mit und ohne besonderem Förderbedarf gemeinsam lernen. Diese Klassen werden durch zusätzliches Lehr- und Unterstützungspersonal gestärkt.

Ziel der Umsetzung von Diversität und Inklusion ist es, allen Schülerinnen und Schülern gleiche Bildungschancen zu bieten und ein respektvolles, offenes Lernumfeld zu schaffen. Individuelle Stärken werden unterstützt, Barrieren abgebaut und gemeinsames Lernen in heterogenen Gruppen aktiv gestaltet.

Lehrplan & Schwerpunkte

Die Fachlehrpläne der Mittelschule sind ident mit denen der AHS-Unterstufe und verbinden anspruchsvolle Fachinhalte mit modernen Lehr- und Lernformaten.

Ein wesentliches Merkmal in der Mittelschule ist der Fokus auf die Bildungs- und Berufsorientierung (BBO). Diese ist als eigener Unterrichtsgegenstand in der Mittelschule verankert. Ab der 7. Schulstufe erhalten Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte Beratungen durch Lehrkräfte, um fundierte Entscheidungen hinsichtlich des weiteren Bildungsweges treffen zu können. Darüber hinaus organisieren viele Mittelschulen Berufspraktische Tage in der 8. Schulstufe und bieten viele Initiativen zur Bildungs- und Berufsorientierung an.

Eine weitere Besonderheit ist der Pflichtgegenstand „Ernährung und Haushalt“. Dieser wird nur an der Mittelschule unterrichtet. Der Fokus liegt dabei auf dem praktischen Tun. Ziel ist der Erwerb grundlegender Alltagskompetenzen u.a. in den Bereichen Kochen, gesunder Ernährung und Haushaltsführung.

Viele Mittelschulen setzen gezielt eigene Schwerpunkte, um die Entfaltung der Talente, Stärken und die persönliche Entwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler zu fördern.

Der Mittelschullehrplan sieht vier mögliche Schwerpunktbereiche vor:

  1. Sprachlich-humanistisch-geisteswissenschaftlich
  2. Naturwissenschaftlich-mathematisch
  3. Ökonomisch-lebenskundlich
  4. Musisch-kreativ

Darüber hinaus können Schulen eigene Schwerpunkte setzen. Das bedeutet, dass sie ihre Stundentafel – also die Verteilung der Wochenstunden auf die einzelnen Unterrichtsgegenstände – in einem gewissen Rahmen selbst gestalten dürfen. Zusätzlich können sie weitere Angebote wie Freigegenstände oder unverbindliche Übungen einführen. Informationen zum jeweiligen Angebot können auf der jeweiligen Schulwebsite, beim Tag der offenen Tür oder direkt bei der Schulleitung eingeholt werden.

Um Kinder mit besonderen Interessen und Talenten zu fördern, gibt es Mittelschulen, die als „Sonderformen“ geführt werden. Dazu zählen Musik-, Ski- und Sportmittelschulen, aber auch bilinguale und MINT-Mittelschulen (die MINT-MS ist derzeit noch ein Schulversuch). Sonderformen zeichnen sich dadurch aus, dass Schülerinnen und Schüler eine Aufnahms- und Eignungsprüfung ablegen müssen. Die Kinder verbringen aufgrund der intensiven Förderung mehr Zeit in der Schule (erweiterte Stundentafel).

Im Burgenland und in Kärnten gibt es auch Schulen, an denen die jeweiligen Volksgruppensprachen unterrichtet werden (Minderheitenschulwesen).

Ganztägige Betreuung

Viele Standorte bieten ganztägige Betreuung an, dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Für Details zum Angebot in Ihrer Region steht Ihnen die zuständige Bildungsdirektion zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zu den Modellen ganztägig geführter Schulen

So lernen Kinder in der Mittelschule

Unterricht findet grundsätzlich gemeinsam in der Klasse statt – mit viel Raum für individuelle Förderung. Je nach Bedarf setzen Lehrkräfte u. a. auf:

  • Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts
  • Begabungs- und Begabtenförderung
  • Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität
  • Förderung in temporär gebildeten Gruppen
  • Unterstützung in Förder- und Leistungskursen
  • Teamteaching
  • Förderung in dauerhaften Lerngruppen ab der 6. Schulstufe

Die Umsetzung der Maßnahmen und Ziele wird durch einen hohen Betreuungsschlüssel (Verhältnis zwischen Lehrperson und Schülerinnen und Schülern) ermöglicht.

Zusätzlich erfolgt Förderung im Rahmen der Sommerschule sowie durch Sprachfördermaßnahmen.

Noten und Leistungsniveaus

In der 5. Schulstufe gilt die gewohnte fünfstufige Notenskala.

Ab der 6. Schulstufe gibt es in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache) zwei Leistungsniveaus: „Standard“ und „Standard AHS“. In beiden Leistungsniveaus gibt es eine fünfstufige Notenskala von ‚Sehr gut‘ (1) bis ‚Nicht genügend‘ (5). Da sich die Skalen überschneiden (siehe Abbildung), entsteht im unteren Leistungsbereich ein breiteres Spektrum an Noten. Dadurch können auch leistungsschwächere Kinder positive Erfahrungen mit besseren Noten machen.

In der Schulnachricht sowie im Jahreszeugnis wird ausgewiesen, nach welchem der beiden Leistungsniveaus eine Schülerin bzw. ein Schüler beurteilt wird. Ein Wechsel zwischen den Niveaus ist jederzeit je nach Lernstand möglich. Alle Schülerinnen und Schüler sind nach Möglichkeit zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ zu führen.

Gegenüberstellung der Notenskalen der beiden Leistungsniveaus
Notenskalen der Leistungsniveaus "Standard AHS" und "Standard" im Vergleich

Rückmeldungen & Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten

Ein wertschätzender Umgang, persönliche Betreuung und eine positive Beziehung zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern prägen die Mittelschule. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten ist ein fester Bestandteil des schulischen Miteinanders. Sie erfolgt in Form von Gesprächen, Elternsprechtagen, Klassen- und Schulforen sowie durch „Kind-Erziehungsberechtigte-Lehrende“-Gespräche (KEL). Diese finden mindestens einmal im Schuljahr statt. Im Mittelpunkt stehen persönliche Lernerfolge und individuelle Ziele der Schülerinnen und Schüler.

Genauere Informationen finden Sie unter: Gesprächsformate an Mittelschulen (PDF, 143 KB)

Ein besonderes Instrument der Rückmeldung in der Mittelschule ist die „Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung“ (EdL). Sie enthält ein schriftliches Feedback zu Stärken und Lernfortschritten der Schülerinnen und Schüler und wird in der 5. bis 7. Schulstufe dem Jahreszeugnis, in der 8. Schulstufe der Schulnachricht beigelegt. Die EdL verfolgt das Ziel, die Kinder nicht nur in Bezug auf einzelne Unterrichtsgegenstände, sondern ganzheitlich in ihrer individuellen Entwicklung, ihren Lernfortschritten, besonderen Stärken und sozialen Kompetenzen wahrzunehmen und wertzuschätzen.

Zur bestmöglichen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler arbeiten bei Bedarf neben den Lehrpersonen auch Beratungslehrkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie die Schulpsychologie mit den Kindern bzw. Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten zusammen.

Wege nach der Mittelschule

Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die möglichen Bildungswege nach der Mittelschule.

Übertrittsmöglichkeiten nach Abschlus der Mittelschule: mit Matura (allgemeinbildenden höhere Schule oder berufsbildende höhere Schule); ohne Matura (berufsbildende mittlere Schulen); Polytechnische Schule.
Wege nach der Mittelschule

Übertrittsberechtigungen

Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der die erste Klasse der Mittelschule erfolgreich absolviert hat, darf in die zweite Klasse der AHS-Unterstufe wechseln, sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als „Gut“ ist.

Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemeinbildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin bzw. der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.

Abweichend von diesen Bestimmungen setzt die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die 2., 3. oder 4. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule den Besuch der vorhergehenden Stufe der Mittelschule oder der Sonderschule voraus.

Nach erfolgreichem Abschluss der zweiten, dritten oder vierten Klasse der Mittelschule ist der Übertritt in die nächste Klasse einer höheren Schule möglich. Voraussetzung dafür ist in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen eine (positive) Beurteilung gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) oder eine Beurteilung gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) nicht schlechter als mit „Gut“.

Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemeinbildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin bzw. der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.

Abweichend von diesen Bestimmungen setzt die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die 2., 3. oder 4. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule den Besuch der vorhergehenden Stufe der Mittelschule oder der Sonderschule voraus.

Nach erfolgreichem Abschluss der vierten Klasse der Mittelschule ist der Übertritt in eine höhere Schule möglich. Voraussetzung dafür ist in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen eine (positive) Beurteilung gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) oder eine Beurteilung gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) nicht schlechter als mit „Gut“. Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

An berufsbildenden höheren Schulen mit besonderen Anforderungen in künstlerischer oder pädagogischer Hinsicht erfolgen zusätzlich Eignungsprüfung.

Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Neben dem erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe ist für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Mittelschule in eine mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schule eine Beurteilung im Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung im Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens „Befriedigend“ erforderlich.

Aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Der Übertritt in eine Polytechnische Schule steht allen offen.

Schülerinnen und Schüler, die eine Schulstufe der AHS-Unterstufe erfolgreich abgeschlossen haben, sind berechtigt, in die nächsthöhere Schulstufe einer Mittelschule zu wechseln. (§ 29 Abs. 2 SchUG)

Aufsteigen in die 6. Schulstufe: Schülerinnen und Schüler, die in der 5. Schulstufe einer AHS in einem oder zwei Pflichtgegenständen mit „Nicht genügend“ beurteilt wurden, sind berechtigt, Wiederholungsprüfungen abzulegen. Bei mehr als zwei negativen Beurteilungen müssen sie die 5. Schulstufe in der Mittelschule jedenfalls wiederholen.

Aufsteigen in die 7. und 8. Schulstufe: Schüler/innen, die in der 6. bzw. 7. Schulstufe einer AHS in jenen Pflichtgegenständen, die in der Mittelschule leistungsdifferenziert geführt werden, mit „Nicht genügend“ beurteilt wurden, sind zum Aufstieg in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt und werden dort dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet.

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