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Möglichkeiten für einen Quereinstieg in den Beruf als Lehrerin bzw. Lehrer

Der Quereinstieg für den Unterricht in einem allgemeinbildenden Unterrichtsfach

Die Voraussetzungen für den Quereinstieg als Lehrerin bzw. Lehrer der Sekundarstufe Allgemeinbildung in einem allgemeinbildenden Unterrichtsfach sind für alle dieselben – das heißt unabhängig davon, ob Sie an einer Mittelschule, Allgemeinbildenden Höheren Schule, Berufsbildenden Mittleren beziehungsweise Höheren Schule unterrichten möchten.

Voraussetzungen für die Zertifizierung

  • Sie möchten sich für ein Fach bzw. Fächer der Sekundarstufe Allgemeinbildung oder im Fachbereich Spezialisierung Inklusive Pädagogik (Fokus Beeinträchtigung) bewerben (zum Beispiel an der Mittelschule, Polytechnischen Schule, Allgemeinbildende höhere Schule). Achtung, keine Zertifizierung für berufsbildende Fächer! 
  • Sie haben ein abgeschlossenes Hochschul- bzw. Universitätsstudium (Diplomstudium mind. 240 ECTS-AP oder BA- und MA-Studium mindestens 300 ECTS-AP ).
  • Sie haben mit Ihrem Studium Wissen erlernt, das Sie im angestrebten Unterrichtsfach anwenden können. Ihr Studium ist mit dem angestrebten Unterrichtsfach fachlich verwandt, weil Anteile des Studiums mit Inhalten des Lehrplans für das gewünschte Fach eindeutig übereinstimmen.
  • Sie waren nach Abschluss Ihres Studiums mindestens drei Jahre (in Vollzeit und gegen Bezahlung) in einem fachlich geeigneten Kontext beruflich tätig und können dies nachweisen. Für Ihre Berufstätigkeit war Ihr absolviertes Studium eine Voraussetzung. Das im Studium erlernte Wissen haben Sie im Beruf angewendet.
  • Sie absolvieren derzeit kein Lehramtsstudium und haben auch in der Vergangenheit keines absolviert.
  • Sie hatten noch keine Anstellung an einer Schule im alten Dienstvertrag (auch Sondervertrag). 

Wichtig: Die fachlich geeignete Berufspraxis ist nur in Kombination mit einem ebenso fachlich geeigneten Studienabschluss (im selben Bereich/Fach) zertifizierbar.

Sie möchten als Lehrerin bzw. Lehrer im Quereinstieg in die Sekundarstufe Allgemeinbildung unterrichten? 

Damit Sie unterrichten können, müssen Sie ein Zertifizierungsverfahren absolvieren.  

Dazu beachten Sie bitte folgende Schritte:

A) Registrierung für die Zertifizierung – Registrierungsfenster 

Innerhalb der Frist von 3. bis zum 21. November 2025 muss die Registrierung vollständig abgeschlossen sein und alle Unterlagen hochgeladen werden. Unvollständige Registrierungen oder zu spät eingereichte Registrierungen sind ungültig. Es stehen 500 Plätze zur Verfügung, die basierend auf den Unterrichtsfächern analysiert werden. Dabei erhalten jene mit besonderem Bedarf den Vorzug. Welche Unterrichtsfächer das sind, ist hier nachlesen, denn nicht alle Fächer haben dieselben Aussichten auf Anstellung als Lehrerin bzw. Lehrer: siehe Ranking 2030 - Blick in die Zukunft.

B) Zertifizierungsverfahren

1. Stufe – Prüfung der Unterlagen/Voraussetzungen: Hier werden die gesetzlich definierten Kriterien von der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) anhand Ihrer eingereichten Unterlagen überprüft. Dazu zählen unter anderem ein fachlich geeigneter Hochschulabschluss sowie eine fachliche geeignete Berufspraxis nach Studienabschluss – siehe Voraussetzungen für die Zertifizierung. 

2. Stufe – Online Assessment: Haben Sie diese Anforderungen erfüllt, werden Sie zu einem Online Assessment eingeladen. (siehe Informationen zum Online-Assessment (PDF, 82 KB))

3. Stufe – Online Hearing: Haben Sie das Online Assessment bestanden, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch bei einem Online Hearing mit der ZKQ-Kommission eingeladen. 

Nach dem positiven Abschluss des 3-stufigen Zertifizierungsverfahren erhalten Sie von der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) ein Zertifikat für das jeweilige Unterrichtsfach bzw. die Unterrichtsfächer. Das Zertifikat ist kein Lehramtsabschluss, bietet allerdings die Möglichkeit, nach erfolgreicher Bewerbung bzw. Anstellung als Lehrkraft im Quereinstieg einen Regelvertrag zu erhalten. Dafür muss u.a. auch ein Hochschullehrgang mit 60 EC an der Pädagogischen Hochschule (berufsbegleitend) absolviert werden. Das Zertifikat selbst garantiert keine Stelle als Lehrkraft.

C) Bewerbung an einer Schule

  • Mit einem Zertifikat können Sie sich auf der Plattform Bewerbung online für eine ausgeschriebene Stelle als Lehrerin bzw. Lehrer bewerben. Die Ausschreibungstermine finden Sie auf den Webseiten der Bildungsdirektionen.
  • Die Anstellung erfolgt über die jeweilige Bildungsdirektion. Diese steht Ihnen auch als Ihr zukünftiger Arbeitgeber als Ansprechpartner für die nächsten Schritte zur Verfügung.
  • Die Bildungsdirektion informiert Sie auch über alle Themen rund um Ihr Gehalt (Gehaltseinstufung, Besoldungsdienstalter). Entsprechende Nachweise über die Berufstätigkeit (zum Beispiel Dienstzeugnisse) bereiten Sie vor, damit die Bildungsdirektion direkt eine gute Übersicht über Stundenausmaß und Aufgabenfeld Ihrer bisherigen Tätigkeiten hat.
  • Sobald Ihre Anstellung an einer Schule erfolgreich war, können Sie den Hochschullehrgang (HLG) Quereinstieg in jenem Fach, das Sie unterrichten, neben Ihrer Tätigkeit als Lehrerin bzw. Lehrer absolvieren. Den HLG Quereinstieg können Sie an einer öffentlichen Pädagogischen Hochschule bzw. an einer Privaten Pädagogischen Hochschule besuchen.
  • In der folgenden Informationsbroschüre finden Sie einen Überblick für Ihren Weg hin zu einer erfolgreichen Anstellung als Lehrerin bzw. Lehrer an einer Schule: Info-Broschüre: Vom Zertifikat zur Lehrkraft (PDF, 299 KB)

Das Erhebungsblatt dient zur Angabe relevanter Informationen für die Berechnung Ihres Entgelts. Als Quereinsteigerin bzw. Quereinsteiger laden Sie diesen Bogen bitte ausgefüllt gemeinsam mit Ihren sonstigen Bewerbungsunterlagen bei der Bewerbung für eine Stelle auf der Bewerbungsplattform hoch. Gemeinsam mit einer Zusage erhalten Sie damit von der Bildungsdirektion eine Ersteinschätzung über Ihr Entgelt. Die Ersteinschätzung nimmt die inhaltliche Prüfung Ihrer Angaben und Nachweise durch die Bildungsdirektion nicht vorweg. Bitte beachten Sie, dass mit einer Anstellung zudem das Formular zur Erhebung für die Feststellung des Besoldungsdienstalters der jeweiligen Bildungsdirektion auszufüllen ist.

Erhebungsblatt Besoldungsdienstalters von Quereinsteigenden (Word, 76 KB) 

Welche Vorteile bietet Ihnen der Quereinstieg?

Als Lehrer bzw. Lehrerin an einer Schule bekommen Sie einen Regelvertrag mit vollem Entgelt – für genauere Details hinsichtlich der Anrechnung von Vordienstzeiten (Berufspraxiszeiten) wenden Sie sich bitte an jeweils zuständige Bildungsdirektion.

Fragen und Antworten zum Quereinstieg für den Unterricht in einem allgemeinbildenden Fach

Detaillierte Fragen und Antworten zum Quereinstieg, zum Hochschullehrgang, zu den Voraussetzungen, zu dienstrechtlichen Fragen, zur Bewerbung und Anstellung sowie zum Zertifizierungsverfahren finden Sie in den FAQ zum Quereinstieg (PDF, 174 KB).

Quereinstieg Sonderpädagogik/Inklusive Pädagogik

Auch für den Fachbereich Inklusive Pädagogik (Fokus Beeinträchtigung) gibt es seit Herbst 2024 die Möglichkeit zum Quereinstieg in die Schule. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich auch hier vorab durch die Zertifizierungskommission zertifizieren lassen (siehe oben).

Der Quereinstieg für den Unterricht in Fachbereichen der Berufsbildung

Für die Berufsbildung, zum Beispiel Fachtheorie an der HTL, besteht wie bisher die Möglichkeit der Anstellung direkt über die Bildungsdirektion. Für berufsbildende Fächer (zum Beispiel Fachtheorie Mechatronik) ist keine Bewerbung über den Quereinstieg Allgemeinbildung der Zertifizierungskommission möglich. Berufsbegleitend wird für die Berufsbildung das FESES bzw. FSES-Studium (Facheinschlägige Studien, Ergänzende Studien) an der Pädagogischen Hochschule absolviert.

Um betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände (zum Beispiel Betriebswirtschaft, Rechnungswesen) unterrichten zu dürfen, benötige ich das Studium der Wirtschaftspädagogik. In Österreich wird dieses Studium an vier Standorten (Graz, Innsbruck, Linz oder Wien) – auch berufsbegleitend – angeboten.

Der Quereinstieg in eine Volksschule 

Ein Quereinstieg für die Volksschule ist aktuell (noch) nicht möglich. Die gemeinnützige Bildungsinitiative Teach for Austria startet ab dem Schuljahr 2025/26 an ausgewählten Wiener Volksschulen mit einem Pilotprojekt zum Quereinstieg in der Primarstufe. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite Teach For Austria.

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