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Schulbuchaktion

Was ist die Schulbuchaktion?

Die österreichische Schulbuchaktion sorgt seit 1972 dafür, dass Schülerinnen und Schüler kostenlosen Zugang zu hochwertigen Unterrichtsmitteln bekommen. Das entlastet Familien und fördert Chancengleichheit. Über 8.000 verschiedene Schulbücher – sowohl gedruckt als auch digital – stehen zur Auswahl. Jedes Jahr profitieren über 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler an rund 6.000 Schulen vom Angebot.

Das Bildungsministerium koordiniert die pädagogischen Angelegenheiten, didaktischen Richtlinien und Lehrplanerfordernisse. Die Sektion Familie und Jugend im Bundeskanzleramt ist für die Organisation, den Ablauf und die Finanzierung der Schulbuchaktion zuständig.

Weitere Projektpartner sind der Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft der WKÖ, der die Schulbuchverlage und den Schulbuchhandel repräsentiert. Für die IT-Dienstleistungen sorgt im Auftrag der Projektpartner das Bundesrechenzentrum (BRZ).

Wer prüft, ob Schulbücher geeignet und qualitätsvoll sind?

Qualitätssicherung durch unabhängige Gutachterkommissionen

Ein Schulbuch wird von unabhängigen Expertinnen und Experten geprüft. Die Schulbuchkommissionen achten darauf, dass die Inhalte dem Lehrplan entsprechen, zeitgemäß sind und den Bedürfnissen der Lernenden entsprechen.

Voraussetzung hierfür ist ein aufrechtes Dienstverhältnis. Die Einreichung der Unterlagen ist auf dem Dienstweg vorzunehmen. Eine Bewerbung ist ab Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch die jeweilige Bildungsdirektion und Rektorate möglich.

Werden Sie Mitglied in der Schulbuchkommission 

Anmeldefrist: 8. Mai 2026 (für die Periode 1.9.2026 – 31.8.2030)

Der Weg vom Manuskript zum fertigen Lehrbuch – Schritt für Schritt erklärt

  1. Einreichung
    Verlage – und auch Eigenverlage – entwickeln fortlaufend neue Schulbücher und aktualisieren bereits bestehende Werke, um sie auf den neuesten Stand zu bringen. Diese neuen oder überarbeiteten Schulbücher werden elektronisch eingereicht. Dabei wird jeweils angegeben, für welche Schulart, welches Unterrichtsfach und welche Klasse oder Jahrgangsstufe das Buch vorgesehen ist.
  2. Zuweisung an Fachgutachtende
    Nach der Einreichung weist der Vorsitz der Kommission das Manuskript gezielt den Kommissionsmitgliedern zu, die fachlich und für die entsprechende Schulart und Jahrgangsstufe zuständig sind.
  3. Ausführliche Begutachtung
    Diese Expertinnen und Experten begutachten das Schulbuch ausführlich: Sie prüfen, ob das Buch den offiziellen Lehrplan erfüllt, verständlich und altersgerecht geschrieben sowie didaktisch ansprechend gestaltet ist. Bei digitalen Schulbüchern achten sie außerdem auf Qualität und Funktionalität der E-Book-Angebote.
  4. Prüfung der Eignung
    Im Anschluss nehmen die Kommissionsmitglieder die Prüfung zunächst einzeln und unabhängig voneinander vor. Auf Basis der gesetzlich verordneten Kriterien verfassen sie jeweils ein Gutachten, in dem sie bewerten, ob alle formalen und inhaltlichen Vorgaben erfüllt sind und das Buch grundsätzlich für den Unterricht geeignet ist.
  5. Abstimmung und Ergebnis
    Die Kommission trifft sich (meist virtuell) und bespricht gemeinsam die Ergebnisse der einzelnen Gutachten. Dabei werden die Prüfungen der einzelnen Gutachterinnen und Gutachter zusammengeführt und ausführlich diskutiert. Auf dieser Grundlage wird ein gemeinsames Kommissionsgutachten erstellt, in dem festgelegt wird, ob und welche Änderungen am Schulbuch notwendig sind. Kleinere Änderungen werden als Empfehlung weitergegeben; notwendige Änderungen müssen vor der Freigabe umgesetzt werden. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird das Buch offiziell für den Unterricht freigegeben.

Das Auswahlverfahren für Gutachterinnen und Gutachter

Lehrkräfte mit viel Unterrichtserfahrung, Fachleute von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten aus den Regionen werden in die Kommissionen berufen. Sie alle besitzen ausgewiesene Fachexpertise und kennen sich mit moderner Didaktik aus.

Das Bildungsministerium lädt regelmäßig zur Bewerbung als Gutachterin und Gutachter ein. Lehrkräfte bewerben sich über ihre Bildungsdirektion, Hochschullehrende direkt beim Bildungsministerium. Ein Auswahlboard prüft alle Bewerbungen und achtet auf eine ausgewogene Mischung von Fächern, Schularten, Regionen und Geschlechtern. Die Mitarbeit ist zeitlich begrenzt (4 Jahre pro Funktionsperiode), das Honorar ist gesetzlich geregelt.

Warum sind diese Prüfungen wichtig?

Die sorgfältige Prüfung von Schulbüchern gewährleistet, dass nur Materialien zum Einsatz kommen, die den aktuellen pädagogischen und fachlichen Standards entsprechen. So können Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler darauf vertrauen, dass die verwendeten Bücher den Lehrplan einhalten, inhaltlich korrekt und zeitgemäß gestaltet sind. Darüber hinaus legen die Prüferinnen und Prüfer großen Wert auf eine altersgerechte und gut verständliche Darstellung, damit Kinder und Jugendliche motiviert und abwechslungsreich lernen können. Die Vielfalt im Angebot sorgt dafür, dass unterschiedliche Lerntypen angesprochen und Chancengleichheit gefördert werden.

Auch digitale Schulbücher werden nach denselben strengen Kriterien begutachtet wie ihre gedruckten Pendants. So ist sichergestellt, dass sie nicht nur inhaltlich überzeugen, sondern auch technisch einwandfrei und benutzerfreundlich sind.

Wer hat Anspruch auf Schulbücher?

Alle Kinder und Jugendlichen, die in Österreich eine öffentliche Schule oder eine private Schule mit Öffentlichkeitsrecht besuchen, bekommen im Rahmen der Schulbuchaktion die Schulbücher kostenlos zur Verfügung gestellt. Das gilt für Pflichtschulen, aber auch für mittlere oder höhere Schulen. Anspruch darauf haben auch Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht an einer Privatschule oder in häuslichem Unterricht erfüllen.

Die Schulbuchkonferenz bzw. das Schulforum sucht aus den Schulbuchlisten die für den Unterricht geeigneten Bücher und digitalen Lernmittel aus und bestellt diese. Zusätzlich können auch Unterrichtsmittel eigener Wahl im Ausmaß von maximal 15% der Höchstbeträge des Schulform-Grundlimits für andere Unterrichtsmaterialien wie Fachbücher, Lernspiele oder digitale Angebote bestellt werden.

In der Regel gehören die unentgeltlichen Schulbücher den Schülerinnen und Schülern (Erziehungsberechtigten). Die Bücher können aber auch freiwillig der Schule für die Wiederverwendung zur Verfügung gestellt werden. Dies erfolgt nach Richtlinien, die vom Schulforum bzw. vom Schulgemeinschaftsausschuss gemäß dem Schulunterrichtsgesetz festzulegen sind.

Auskünfte zu Angelegenheiten der Schulbuchaktion

Kontakte zu Fragen rund um die Schulbuchaktion: Schulbuchaktion online - Kontakte

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