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Geräteinitiative Digitales Lernen: Teilnahme im Schuljahr 2026/27

Voraussetzungen zur Teilnahme

Grundlage für die Umsetzung der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ ist das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz – SchulDigiG).

Um bei der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ mitzumachen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Schule ist eine Schule mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung.
  • Die Schule verfügt über ein Digitalisierungskonzept, das kurz-, mittel- und langfristige Ziele für den Einsatz digitaler Technologien im Unterricht und Schulalltag beschreibt.
  • Die Schulpartner (zum Beispiel Schulgemeinschaftsausschuss) sind in die Entscheidungsfindung eingebunden. Bei Pflicht- und Privatschulen muss vor erstmaliger Anmeldung eine Abstimmung mit dem Schulerhalter erfolgen.
  • Die Teilnahme für neue Schulen erfolgt durch Hochladen eines unterfertigten „Letters of Intent (PDF, 155 KB)“ in die Schülergeräteverwaltung.

Wer darf ausgestattet werden?

  • Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2026/27 erstmals eine Klasse der 5. Schulstufe besuchen und das Digitalisierungskonzept der Schule anwenden.
  • Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Schulstufe, die neu in eine Klasse eingeteilt werden und bislang noch keine Ausstattung mit einem Gerät aus der Initiative durch eine andere Schule erhalten haben.
  • Die Eigentumsübertragung eines Endgeräts darf pro Schülerin/Schüler nur einmal erfolgen (vgl. § 5 Abs.1 SchulDigiG).
  • Bei Schulwechsel mit bereits erhaltenem Gerät: Falls an der neuen Schule ein anderer Gerätetyp notwendig ist, können die Angebote der Gerätebörse genutzt werden (zur Gerätebörse).
  • Für einen reibungslosen Wechsel steht Schulen ein Schulwechsel-Guide zur Verfügung. Er enthält spezifische Formulare, um den Erhalt oder Nicht-Erhalt eines Geräts zu bestätigen, sowie Checklisten für die neue Schule. Die verbindliche Nutzung dieser Formulare erleichtert allen Beteiligten den Prozess und sorgt für einen besseren Überblick. (zum Schulwechsel-Guide).

Achtung: Anmeldefrist für das Schuljahr 2026/27

Frist für die Bekanntgabe des voraussichtlichen Bedarfs an Endgeräten ist der 15. April 2026!

Die Eingabe der voraussichtlich auszustattenden Klassen und Schülerinnen und Schüler erfolgt ab 4. März 2026 in der Schülergeräteverwaltung: Digitales Lernen - Anmeldung

Anmeldeprozedere Schritt für Schritt

Bereits teilnehmende Schulen

  • Stimmen die Teilnahme mit den Schulpartnern im Rahmen schulpartnerschaftlicher Gremien (Schulforum, Schulgemeinschaftsausschuss) ab.
  • Erfassen die Anzahl der voraussichtlich auszustattenden Klassen und Schülerinnen und Schüler in der Schülergeräteverwaltung.
  • Bestätigen dort den gewählten Gerätetyp.
  •  Aktualisieren die Kontaktdaten der Ansprechpersonen (Hauptansprechpersonen für die Initiative sowie Ansprechpersonen für die Lieferung und für das Gerätemanagement/MDM).

Neue Schulen

  • Laden den unterfertigten „Letter of Intent (PDF, 155 KB)“ in der Schülergeräteverwaltung hoch. 
  • Stimmen die Teilnahme mit den Schulpartnern im Rahmen schulpartnerschaftlicher Gremien (Schulforum, Schulgemeinschaftsausschuss) ab. Pflicht- und Privatschulen stimmen die Teilnahme mit ihrem Schulerhalter in Bezug auf die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für den künftigen Geräteeinsatz ab.
  • Melden sich in der Schülergeräteverwaltung an.
  • Laden den durch die Schulleitung unterfertigten „Letter of Intent (PDF, 155 KB)“ hoch. 
  • Erfassen die Anzahl der auszustattenden Klassen und Schülerinnen und Schüler.
  • Bestätigen ihren gewählten Gerätetyp.
  • Erfassen die Kontaktdaten der Ansprechpersonen (Hauptansprechpersonen für die Initiative sowie für Lieferung und für das Gerätemanagement/MDM).

Wichtig: Die Bildungsdirektionen sind in den Anmeldeprozess in zwei Ebenen eingebunden. In einem ersten Schritt prüfen die zuständigen SQM die Eingaben der Schulen und in der Folge übernehmen in einem zweiten Schritt die Präsidialabteilungen (IKT) die Daten und geben so die Anmeldungen der Schulen frei.

Digitalisierungskonzept

§ 2 Abs. 2 SchulDigiG verpflichtet teilnehmende Schulen dazu, ein Digitalisierungskonzept umzusetzen. Dabei handelt es sich um einen Entwicklungs- und Umsetzungsplan, der beschreibt, wie digitale Technologien und Medien im Unterricht sowie in der Schul-, Personal- und Unterrichtsentwicklung sinnvoll eingesetzt werden. Das Konzept legt die Ausrichtung der Schule fest und enthält kurz-, mittel- und langfristige Ziele und konkrete Maßnahmen.

Der Rechnungshof hebt in seinem Prüfbericht hervor, dass der Erfolg von „Digitalem Lernen“ davon abhängt, wie jede Schule auf die eigenen Gegebenheiten eingeht, die digitalen Endgeräte pädagogisch sinnvoll verwendet und wie gut die Lehrpersonen mit digitalen Methoden und Tools umgehen können. Das Digitalisierungskonzept ist daher besonders wichtig. Der Rechnungshof empfiehlt, dass das Schulqualitätsmanagement die Umsetzung des Konzepts begleitet und die Bildungsdirektionen Standards für den sinnvollen Einsatz der Geräte in allen Klassen festlegen.

Qualitätsmanagement für Schulen: QMS – Home

Unterstützungs- und Fortbildungsangebote

  • Virtuelle Pädagogische Hochschule: MiniMOOCs für Deutsch, Mathematik, Englisch, KI-MOOC, digitale Werkzeugkiste, coffeecup learnings.
  • eEducation Austria: Vernetzung.
  • Onlinekurse für Schulen und Lehrende auf iMOOX.at:
    • „simooc|Safer Internet – Das Internet in meinem Unterricht? Aber sicher!“
    • „Digital Citizenship – Kompetent in Demokratie und Unterricht“
    • „Digital Citizenship – Informiert gegen Demokratiegefährdungen im Netz“

Alle Infos und Links zu Fortbildungen und Unterstützung unter: Fortbildungs- und Unterstützungsangebote

Kontakt für weitere Informationen

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Abwicklungsstelle OEAD unter Digitales Lernen -Kontakt