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Durchführungshinweise für Schulen (verpflichtende Module)

Sowohl für den Primarschulbereich als auch für den Sekundarschulbereich sind die Basisdaten gemäß § 17 BilDokV bis Ende der Kalenderwoche 42 (Schuljahr 2025/26: 17. Oktober 2025) zu melden.

Alle Schulen, die gemäß § 1 BiStV nicht zur Durchführung der iKMPLUS  verpflichtet sind, dies aber im freiwilligen Rahmen tun möchten, übermitteln ihre Basisdaten ebenfalls bis zum oben genannten Stichtag.

Schulen der Sekundarstufe I, die an der Kalibrierung teilnehmen, melden die Basisdaten bis Ende der Kalenderwoche 40 (Schuljahr 2025/26: 3. Oktober 2025). 

Die wichtigsten Schritte für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der verpflichtenden Module der iKMPLUS sind in den Checklisten für Schulleitungen und Lehrpersonen zusammengefasst

Primarstufe

Sekundarstufe

Sekundarstufe 

  • Das Durchführungsfenster der Basismodule der iKMPLUS liegt wieder im üblichen Zeitraum (vor Weihnachten).
  • Die Bewertung der 5-10 (halb)offenen Fragen auf der iKMPLUS-Plattform werden wieder zentral am IQS vorgenommen und erfolgt nicht mehr durch die Lehrperson. 
  • Die Orientierungsmodule der iKMPLUS für die 5. und 9. Schulstufe werden nicht mehr angeboten.

Primarstufe 

Die Bonusmodule der iKMPLUS auf der 3. Schulstufe werden ausschließlich im Sommersemester zur Durchführung angeboten. Eine Verlängerung des Durchführungsfensters zu Beginn der 4. Schulstufe ist nicht mehr vorgesehen.

Die verpflichtenden Module der iKMPLUS werden gem. § 1 und § 4 der Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen (BistV; BGBl. II Nr. 1/2009 idgF) an allen öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Volksschulen, allgemeinbildenden höheren Schulen und Mittelschulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung sowie in (an andere Schularten angegliederten) Volks- und Mittelschulklassen durchgeführt. 

Statutschulen ohne gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung und Sonderschulen sind von der Verpflichtung NICHT betroffen. Sie können alle Module der iKMPLUS in ihrem eigenen Ermessen in Anspruch nehmen. 

Die freiwilligen Module der iKMPLUS stehen allen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I zur Nutzung zur Verfügung.

Gemäß § 1 BistV sind die folgenden Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme an verpflichtenden Modulen der iKMPLUS ausgenommen, können jedoch im Ermessen der Lehrperson an allen Modulen zum Zwecke der Förderdiagnostik teilnehmen:

  • Außerordentliche Schülerinnen und Schüler
  • Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit körperlicher, psychischer oder kognitiver Behinderung oder Sinnesbehinderung, nur wennsie
    • nach dem Lehrplan der Sonderschule oder einer niedrigeren Schulstufe unterrichtet werden oder
    • auch mit im Unterricht zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln die Aufgaben unter den vorgegebenen Testbedingungen nicht bearbeiten können.

Die Festlegung der exakten Durchführungstage innerhalb des jeweiligen Erhebungszeitraums erfolgt an der Schule. Eine Durchführung mit allen Klassen bzw. aller Kompetenzbereiche am selben Tag ist nicht erforderlich. 

Alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte sind rechtzeitig, das heißt circa einen Monat vor der Durchführung, über die Termine und Zielsetzungen der iKMPLUS zu informieren. Eine Elterninformation wird dazu als Kopiervorlage zur Verfügung gestellt: 

Im Falle von (zum Beispiel krankheitsbedingten) Abwesenheiten am Tag der Durchführung eines verpflichtenden Moduls (Basismodule, Zyklusmodule, Fokusmodul Deutsch (Lesen leicht)) ist das jeweilige Modul mit den betreffenden Schülerinnen und Schülern innerhalb des Erhebungszeitraums nachzuholen, um auch für sie zusätzliche förderrelevante Informationen zu generieren.

Die iKMPLUS wirft ein Blitzlicht auf die aktuell vorhandenen und abrufbaren Kompetenzen. Dazu ist es wichtig, dass die Aufgaben erstmalig am Tag der Durchführung von den Schülerinnen und Schülern eingesehen und bearbeitet werden. Auch im Anschluss an die Durchführung werden die Aufgaben sicher verwahrt und nicht vervielfältigt.

Für Lehrpersonen stellt das IQS zur Vorbereitung auf die iKMPLUS kommentierte Muster-Aufgabenpakete sowie Erklärvideos zur Verfügung. 

Schülerinnen und Schüler werden mit Hilfe von ebenfalls vom IQS produzierten Videos mit den Aufgaben- und Lösungsformaten vertraut gemacht. Ein gezieltes Üben für die iKMPLUS ist nicht erforderlich und nicht zielführend.

Video-Tutorial für Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler

Kommentierte Muster-Aufgabenpakete Basismodule

Primarstufe

Sekundarstufe

Die iKMPLUS-Plattform ist für Windows-Desktop-PCs und -Laptops (ab 12 Zoll) mit aktuellen Versionen von Mozilla Firefox oder Google Chrome optimiert. Das IQS empfiehlt daher eine Durchführung der iKMPLUS auf diesen Geräten.

Eine Durchführung auf anderen Gerätekategorien ist grundsätzlich möglich, es können dabei aber Fehler auftreten. Werden an einer Schule digitale Endgeräte der Geräteinitiative des BMB (zum Beispiel Android Tablet, Chromebook, iPadOS Tablet, Windows Notebook, Refurbished Notebook, et cetera), so sind dabei die Anweisungen und Informationen des IQS zu beachten, welche ab September 2023 unter Richtlinien zur Tabletnutzung bei der iKMPLUS (iqs.gv.at) bereitgestellt werden.

Eine Weiterentwicklung/Optimierung der iKMPLUS-Plattform für die oben genannten Endgeräte ist geplant. Erste Programmierungsarbeiten sind ab dem Jahr 2025 vorgesehen.

Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten bzw. Rechenschwierigkeiten stellen keinen grundsätzlichen Ausnahmegrund von der Teilnahme an den verpflichtenden Modulen der iKMPLUS dar. 

In jenen Fällen, in denen eine klinisch-psychologisch diagnostizierte Lese-/Rechtschreibstörung nach ICD-10/S3-Leitlinien vorliegt, ist diese mit einer körperlichen Behinderung gleichzusetzen, wodurch § 1 Abs. 3 Z 1 BiStV zur Anwendung kommt. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler sind dann von der Teilnahme an den verpflichtenden Modulen der iKMPLUS ausgenommen, wenn für sie darüber hinaus folgende Bestimmungen (§ 1 Abs. 3 Z 1 BiStV) zutreffen, das heißt wenn sie

  • nach dem Lehrplan der Sonderschule oder einer niedrigeren Schulstufe unterrichtet werden oder
  • auch mit im Unterricht zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln die Aufgaben unter den vorgegebenen Testbedingungen nicht bearbeiten können.

Generell ist eine Durchführung der iKMPLUS auch für aus der Verpflichtung ausgenommene Schülerinnen und Schüler im Ermessen der Lehrperson und im freiwilligen Rahmen möglich. So können auch für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen oder Teilleistungsschwächen förderdiagnostische und förderrelevante Informationen generiert werden.

Weitere Informationen zum Umgang mit Teilleistungsschwächen 

Die iKMPLUS liefert Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen und Schulleitungen eine objektive Einschätzung zum aktuellen Kompetenzstand in sprachlichen und mathematischen Gegenständen. Sie orientiert sich dabei an den in den Bildungsstandards (vgl. BistV i.d.g.F.) definierten Kompetenzen, über die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der 4. bzw. 8. Schulstufe in der Regel verfügen sollen.

Die Ergebnisse der iKMPLUS dürfen gemäß § 4 BistV nicht zum Zwecke der Leistungsbeurteilung und auch nicht als Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme an einer weiterführenden Schule (zum Beispiel AHS-Aufnahme) herangezogen werden. 

Der Schwerpunkt der iKMPLUS liegt auf der Bereitstellung von förder- und unterrichtsrelevanten Lernstandsinformationen und damit der bestmöglichen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Kompetenzerwerb

Alle drei Jahre stellt die iKMPLUS umfassende Berichte für die Schulleitungen und die Schulaufsicht zur Verfügung. Diese Dreijahresrückmeldungen fassen die Ergebnisse aus drei Erhebungsjahren zusammen und dienen als stabile Informationsgrundlage für die langfristige Schulentwicklungsplanung im Rahmen des Qualitätsmanagements für Schulen. Die Ergebnisse werden außerdem für Zwecke des Bildungsmonitorings genutzt.

Die Lehrpersonen tragen dafür Sorge, dass Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte über ihre Ergebnisse ALLER durchgeführten Module im Rahmen eines dafür geeigneten gemeinsamen Gesprächs informiert werden. Eine Einbettung in die gemäß § 19 Abs. 1a Schulunterrichtsgesetz vorzusehenden Gesprächsformate wird empfohlen (zum Beispiel KEL-Gespräch an VS bzwMS, Sprechtag an AHS, weitere an der Schule etablierte Formate). Die Schaffung neuer Formate ist nicht erforderlich.

Das BMB stellt einen unterstützenden Leitfaden zum Download zur Verfügung. Dieser kann im Ermessen der Schulleitung und der Lehrpersonen genützt werden.