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Frequently Asked Questions iKMPLUS

Nein, die Bildungsstandards sind per Verordnung definiert und bleiben bis auf Weiteres gültig. Lediglich die Form der Überprüfung der Bildungsstandards wurde aktualisiert. Dazu wurden die beiden bestehenden Instrumente der Informellen Kompetenzmessung (IKM) und der Bildungsstandardsüberprüfungen (BIST-Ü) in ein Instrument – die iKMPLUS  – zusammengeführt und in ihren Funktionen gestärkt.

Ja, die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der iKMPLUS mit den Daten aus früheren Bildungsstandardüberprüfungen (BIST-Ü) wird sichergestellt. Dies gelingt durch zwei wesentliche Maßnahmen: Einerseits bilden die bestehenden Bildungsstandards auch die Grundlage für die neuen iKMPLUS , wodurch eine Kontinuität in den überprüften Lernergebnissen gewährleistet ist. Andererseits werden umfassende Brückenstudien umgesetzt, welche dafür sorgen, dass auch die Daten und Ergebnisse des neuen Instruments mit den Daten aus früheren BIST-Ü vergleichbar sein werden und so eine Längsschnittbeobachtung möglich wird.

Mit der iKMPLUS wird seit dem Jahr 2022 jährlich erhoben, ob und in welchem Ausmaß Schülerinnen und Schüler die Bildungsstandards erreicht haben. Das PLUS beschreibt in diesem Zusammenhang einerseits die neuen Zusatzangebote seit der BIST-Ü zur vertiefenden Kompetenzerhebung (siehe auch Fokusmodule der iKMPLUS ) und die anschließende Ergebnisreflexion im gemeinsamen Gespräch mit Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten. Andererseits bezieht sich das PLUS auf die Stärkung der Förder- und Unterrichtsrelevanz bei gleichzeitigem Ausbau der Datenbasis für das Schulqualitätsmanagement und das Monitoring des Bildungssystems.

Den Schülerinnen/Schülern und Erziehungsberechtigten dient die iKMPLUS zweifach: Anders als bei den bisherigen BIST-Ü erhalten sie unmittelbar nach der Durchführung ein für sie aufbereitetes Feedback zum aktuellen Lernstand. Gleichzeitig erhalten sie eine Möglichkeit, die Ergebnisse mit den Lehrpersonen im gemeinsamen Gespräch zu reflektieren und erhalten so Gewissheit über nächste Lernschritte und allfällige Fördermaßnahmen.

Lehrpersonen erhalten mit der iKMPLUS ein umfassendes Set an Instrumenten und Handreichungen, welche sie in der Erfüllung zahlreicher Aufgaben – von der pädagogischen Diagnostik bis hin zur datenbasierten Gesprächsführung, Unterrichtsentwicklung und Förderplanung – unterstützen sollen. Darüber hinaus bieten die Ergebnisse der iKMPLUS neue Sicherheit, indem sie die Einschätzung der Lehrpersonen durch extern objektivierte Informationen ergänzen und so eine weitere wichtige Grundlage für die Unterrichts- und Förderplanung darstellen.

Schulleitungen erhalten mit der iKMPlus umfassende Informationen zu den Kompetenzen am Standort. Zusätzlich zu den jährlichen Ergebnissen der iKMPlus werden für Schulleitungen im Abstand von drei Jahren die Daten aus drei Erhebungsjahren in einer umfassenden Rückmeldung zusammengefasst. Dadurch kann auf Standortebene ein kontinuierliches Gesamtbild über die Entwicklungen an der Schule entstehen, welches den Schulleitungen als weitere wichtige Grundlage für die Schul- und Qualitätsentwicklung dient.

Ja, die Systembeobachtungsfunktion der ehemaligen Bildungsstandardsüberprüfungen wird erheblich ausgebaut. Die circa 5-jährigen Erhebungszyklen der ehemaligen BIST-Ü werden signifikant verkürzt und so wird künftig alle drei Jahre ein umfassender Systembericht (vergleichbar zu ehemaligen BIST Bundes- beziehungsweise Landesergebnisberichten) vorliegen. Dieser Systembericht, der sogenannte Bundesergebnisbericht, kann auf eine reichere Datenbasis zugreifen, als dies im Rahmen der BIST-Ü der Fall war, denn es werden sämtliche Daten aus drei ganzen iKMPLUS-Erhebungsjahren zusammengefasst. So entsteht eine verdichtete Datengrundlage für ein evidenzbasiertes Bildungscontrolling und Bildungsmonitoring.

Nein, die Ergebnisse aus der iKMPlus fließen nicht in die Leistungsbeurteilung mit ein.

Nein, die Ergebnisse aus der iKMPlus dienen nicht als Aufnahmekriterium an einer weiterführenden Schule.

Die iKMPlus wurde mit dem Schuljahr 2022 stufenweise ausgerollt:

  • Frühjahr 2022: Erstmalige Durchführung der Basismodule auf der 3. Schulstufe
  • Herbst 2022: Erstmalige Durchführung der Basismodule auf der 7. Schulstufe
  • Frühjahr 2023: Durchführung der Basismodule auf der 3. und erstmalig 4. Schulstufe
  • Herbst 2023: Durchführung der Basismodule auf der 7. und erstmalig 8. Schulstufe
  • Frühjahr 2024: Erstmalige Durchführung der Zyklusmodule auf der 4. Schulstufe
  • Herbst 2024: Erstmalige Durchführung der Zyklusmodule auf der 8. Schulstufe

Neben den verpflichtenden Basismodulen werden seit 2022 die freiwilligen Bonusmodule und seit 2023 die freiwilligen Fokusmodule für Kompetenzbereiche außerhalb des verpflichtenden Angebots angeboten

Seit 2023 steht den Lehrpersonen außerdem das Instrument Einschätzbogen für überfachliche Kompetenzen zur freiwilligen Anwendung Verfügung.

Die iKMPlus findet verbindlich an allen öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Volksschulen, Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung statt. Statutschulen ohne gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung sowie Sonderschulen sind aus der Verpflichtung ausgenommen, können das Angebot der iKMPlus jedoch auf freiwilliger Basis nützen.

Grundsätzlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Schulstufe sowie der 7. und 8. Schulstufe teil.

Gemäß § 1 BistV sind die folgenden Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme an verpflichtenden Modulen der iKMPLUS ausgenommen, können jedoch im Ermessen der Lehrperson an allen Modulen zum Zwecke der Förderdiagnostik teilnehmen:

  • Außerordentliche Schülerinnen und Schüler
  • Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit körperlicher, psychischer oder kognitiver Behinderung oder Sinnesbehinderung, nur wenn sie 
    • nach dem Lehrplan der Sonderschule oder einer niedrigeren Schulstufe unterrichtet werden oder
    • auch mit im Unterricht zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln die Aufgaben unter den vorgegebenen Testbedingungen nicht bearbeiten können.

Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten bzw. Rechenschwierigkeiten stellen keinen grundsätzlichen Ausnahmegrund von der Teilnahme an den verpflichtenden Modulen der iKMPLUS dar. 

In jenen Fällen, in denen eine klinisch-psychologisch diagnostizierte Lese-/Rechtschreibstörung nach ICD-10/S3-Leitlinien vorliegt, ist diese mit einer körperlichen Behinderung gleichzusetzen, wodurch § 1 Abs. 3 Z 1 BistVzur Anwendung kommt. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler sind dann von der Teilnahme an den verpflichtenden Modulen der iKMPLUS ausgenommen, wenn für sie darüber hinaus folgende Bestimmungen (§ 1 Abs. 3 Z 1 BistV) zutreffen, das heißt wenn sie

  • nach dem Lehrplan der Sonderschule oder einer niedrigeren Schulstufe unterrichtet werden oder
  • auch mit im Unterricht zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln die Aufgaben unter den vorgegebenen Testbedingungen nicht bearbeiten können.

Generell ist eine Durchführung der iKMPLUS auch für aus der Verpflichtung ausgenommene Schülerinnen und Schüler im Ermessen der Lehrperson und im freiwilligen Rahmen möglich. So können auch für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen oder Teilleistungsschwächen förderdiagnostische und förderrelevante Informationen generiert werden.

Weitere Informationen zum Umgang mit Teilleistungsschwächen 

Die Durchführung der iKMPlus dauert je Unterrichtsfach maximal 45 Minuten.

Die Durchführung der iKMPlus erfolgt durch die Klassenlehrperson bzw. durch die zuständige Fachlehrperson.

Im Anschluss an die Durchführung der iKMPlus ist gemäß Bildungsstandardverordnung eine gemeinsame Reflexion der Ergebnisse mit den Schülerinnen/Schülern und Erziehungsberechtigten im Gespräch vorzusehen. Ziel des Gesprächs ist es, einen Blick auf den Lernstand zu werfen und gemeinsam nächste Lernschritte und Lernmaßnahmen (gegebenenfalls auch Fördermaßnahmen) zu vereinbaren.

An den Volks- und Mittelschulen fließt diese Ergebnisreflexion in die bestehenden KEL-Gespräche ein. Die KEL-Gespräche können auch im Rahmen der Sprechtage organisiert werden.

An den allgemeinbildenden höheren Schulen erfolgt die Ergebnisreflexion im Rahmen der Sprechtage und/oder der Sprechstunden.

Die Schaffung neuer Gesprächsformate ist nicht erforderlich, vielmehr sollen die oben genannten bereits bestehenden Formate genützt werden. Das BMB stellt einen unterstützenden Leitfaden zum Download zur Verfügung. Dieser kann im Ermessen der Schulleitung und der Lehrpersonen genützt werden.