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Europäischer Bildungsraum

Die EU-Bildungszusammenarbeit zielt auf die Schaffung eines Europäischen Bildungsraums, in dem Lernen und Studieren, Lehren und Unterrichten, Ausbilden und Arbeiten grenzüberschreitend möglich sind, ab. Dieser Europäische Bildungsraum soll auf mehreren Säulen beruhen:

  • auf der Annäherung der nationalen Bildungssysteme durch Transparenz, den Austausch von Erfahrungen und das Definieren gemeinsamer Ziele und Handlungsfelder auf politischer Ebene,
  • auf der Vergleichbarkeit von Qualifikationen und der gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Lernzeiten bis hin zu gemeinsamen Abschlüssen (Joint Degrees) im Hochschulbereich,
  • auf der europaweiten strukturellen Zusammenarbeit von Bildungsinstitutionen und der transnationalen Mobilität von Einzelpersonen

Die EU-Bildungszusammenarbeit setzt wichtige Impulse bei der Weiterentwicklung und Internationalisierung des österreichischen Bildungswesens. Das wohl bekannteste und erfolgreichste Instrument der EU-Bildungszusammenarbeit ist das Bildungsprogramm Erasmus+. Weitere Errungenschaften der EU-Kooperation reichen von der Anerkennung beruflicher Qualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie) bis hin zum Europäischen Qualifikationsrahmen.

Im Gegensatz zu anderen Politikbereichen liegt Bildungspolitik allein in der Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten. Die EU ist laut den Verträgen aber „für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig“ (Artikel 6 AEUV). Die strategischen Leitlinien und Bezugspunkte der Zusammenarbeit werden von den EU-Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat vorgegeben. Für den Bildungsbereich sind vor allem die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 zur sozialen Dimension, Bildung und Kultur und der strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (Education and Training 2030) relevant. 

Die EU-Bildungszusammenarbeit ist stark von dem Prinzip des gegenseitigen Austauschs von Erfahrungen und der Verabschiedung von Empfehlungen und Schlussfolgerungen geprägt, mit dem die Mitgliedstaaten gemeinsame Herausforderungen, Handlungsfelder und Ziele definieren. 

Die Europäische Kommission hat das Initiativrecht und übermittelt Vorschläge in Form von Mitteilungen an den Rat und das Parlament. Diese werden unter dem jeweiligen Ratsvorsitz über mehrere Monate im Ausschuss für Bildungsfragen, der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, wo Österreich die nationale Position einbringt, verhandelt. Angenommen werden die Dokumente von den Ministerinnen und Ministern beim halbjährlich stattfindenden Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport (BJKS). Die aktuellen Schwerpunkte der Arbeit liegen vor allem in den Bereichen Anerkennung von Qualifikationen, digitale Bildung und Kompetenzen, Demokratiebildung, Lernmobilität, strategische Partnerschaften sowie hochwertige und inklusive Bildung.

Im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung setzen sich nationale Expertinnen und Experten in EU-Arbeitsgruppen darüber hinaus mit Fragestellungen der allgemeinen und beruflichen Bildung auseinander. Österreich gestaltet in diesen Arbeitsgruppen den Prozess auf europäischer Ebene aktiv mit. Ein wesentliches Instrument der EU-Bildungszusammenarbeit ist dabei die Entwicklung und Überprüfung von europäischen Benchmarks.

Links

Kontakt

Abteilung III/1 EU-Koordination und multilaterale Angelegenheiten:
eu-koordination@bmb.gv.at