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Digitale Grundbildung

Digitale Grundbildung als Pflichtgegenstand in der Sekundarstufe I 

Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 wurde an Mittelschulen und AHS-Unterstufen der Pflichtgegenstand „Digitale Grundbildung“ eingeführt.

Dieser wird in der 5. bis 8. Schulstufe mit jeweils mindestens einer fixen Wochenstunde umgesetzt, wodurch sich über die gesamte Sekundarstufe I mindestens 4 Jahreswochenstunden ergeben. 

Das zentrale fachliche Konzept des  Lehrplans ist angelehnt an das Frankfurt Dreieck, das die Lehrplaninhalte aus drei Perspektiven betrachtet:

  • Technologie (T): Wie funktionieren digitale Technologien?
  • Gesellschaft (G): Welche gesellschaftlichen Wechselwirkungen ergeben sich durch ihren Einsatz  
  • Interaktion (I)Welche Interaktions- und Handlungsoptionen ergeben sich für Schülerinnen und Schüler

Zur besseren Strukturierung der Lernziele und Kompetenzen sind die Inhalte in fünf Kompetenzbereiche gegliedert: Orientierung, Information, Kommunikation, Produktion und Handeln. 
Der Lehrplan der Digitalen Grundbildung dient zugleich als Vorbereitung auf den Informatikunterricht der 9. Schulstufe. Dies gilt ebenso für die weitere informatische Fächer in berufsbildenden Schulen der Sekundarstufe II.

Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand kann im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden: Lehrplan Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung

Digitale Grundbildung in der Primarstufe

In der Volksschule werden digitale Kompetenzen im Lehrplan verankert. Im Vordergrund stehen die Medienbildung und der reflektierte Umgang mit dem Internet sowie ein spielerischer Zugang zu Technik und Problemlösung. An Pädagogischen Hochschulen wurden  "Education Innovation Studios" eingerichtet, in denen auf niederschwellige Art die Grundlagen des informatischen Denkens vermittelt werden. Unter der Dachmarke „Denken lernen, Probleme lösen“ sind Projekte und Initiativen rund um den Aufbau digitaler Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern der Primarstufe verankert.

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