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Inklusiver Unterricht und Sonderschule

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen haben ein Recht auf sonderpädagogische Förderung. Dazu kann ein Antrag auf Feststellung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) gestellt werden. Die sonderpädagogische Förderung kann in einer Sonderschule oder in einer anderen Schule im inklusiven Unterricht erfolgen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haben die Wahl, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Sonderschule besuchen soll. Die zuständige Bildungsdirektion berät Eltern bzw. Erziehungsberechtigte über geeignete Schulformen und unterstützt bei dieser Entscheidung.

Sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF)

Ein SPF wird durch die jeweilige Bildungsdirektion mit einem Bescheid festgelegt. Damit wird das Recht von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen auf spezifische sonderpädagogische Förderung zuerkannt. Gemäß § 8 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 liegt dann ein SPF vor, wenn eine Schülerin oder ein Schüler infolge einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen dem Unterricht in der Volksschule, Mittelschule oder Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag und nicht gemäß § 15 Schulpflichtgesetz 1985 vom Schulbesuch befreit ist.

Hinweis:

Teilleistungsschwächen, wie Lese- und Rechtschreibstörungen oder Rechenstörungen, stellen keine Behinderungen im Sinne des §8 und damit keine Grundlage für einen SPF dar.

Nähere Informationen siehe Teilleistungsschwächen.

Im SPF-Bescheid wird weiters der Lehrplan festgelegt, nach welchem die Schülerin bzw. der Schüler unterrichtet wird (siehe Lehrpläne für den sonderpädagogischen Bereich). Bei dieser Feststellung ist die bestmögliche Förderung für die Schülerin oder den Schüler anzustreben. Der Lehrplan hat keinen Einfluss auf die Wahl des Schulstandortes. 

Das Verfahren zur Feststellung eines SPF wird in der Regel von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten beantragt. Auch die Bildungsdirektion kann das Verfahren einleiten. Besteht der Grund zur Annahme, dass bei einer Schülerin oder einem Schüler eine Behinderung vorliegt und spezifische Unterstützung benötigt wird, ist über die Schulleitung umgehend Kontakt mit der Bildungsdirektion aufzunehmen.

Ein Antrag auf Feststellung eines SPF kann jederzeit gestellt werden. Grundsätzlich sind vor Antragstellung alle am Schulstandort möglichen Fördermaßnahmen auszuschöpfen (z.B. innere Differenzierung, Förderunterricht, Beratung durch das Diversitätsmanagement oder die Schulpsychologie).

Für die Planung der spezifischen Fördermaßnahmen ist es hilfreich, wenn Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bereits bei der Schuleinschreibung bekanntgeben, wenn ihr Kind eine Behinderung hat, psychologische oder ärztliche Gutachten oder Diagnosen vorliegen oder bereits im Kindergarten eine spezifische Förderung erfolgte. Damit SPF-Bescheide im folgenden Schuljahr bestmöglich berücksichtigt werden können, sollten Anträge auf Feststellung eines SPF bis spätestens 1. März des jeweiligen Schuljahres in der Bildungsdirektion einlangen.

Sonderschule oder inklusiver Unterricht in der Volksschule, Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit SPF kann auf Wunsch der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten entweder in einer Sonderschule oder einer anderen Schulform erfolgen. Die spezifische (sonder-)pädagogische Förderung erfolgt unabhängig vom Schulstandort nach einem individuellen Bildungs- und Entwicklungsplan (Förderplan). Dieser berücksichtigt die spezifischen Bedarfe, Begabungen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie die Bildungsziele des im SPF-Bescheid festgelegten Lehrplans.

Inklusiver Unterricht

Inklusiver Unterricht eröffnet Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen vielfältige Möglichkeiten gemeinsamer Lernerfahrungen. Schülerinnen und Schüler mit SPF können inklusiv in der Volksschule, Mittelschule, der AHS-Unterstufe, der Polytechnischen Schule und der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe unterrichtet werden.

Die jeweilige Bildungsdirektion und die Mitarbeitenden des Diversitätsmanagements beraten und unterstützen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bei der Schulwahl. Ziel ist es, passende Bedingungen für die individuelle Bildung und Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Zusätzlich kommen mobile Lehrpersonen mit spezifischen Zusatzqualifikationen zum Einsatz, die beratend Klassen- und Fachlehrpersonen unterstützen oder bei Bedarf die Schülerinnen und Schüler auch direkt betreuen. 

Die Lernumgebung wird bestmöglich auf die individuellen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen abgestimmt. Unterrichtet und beurteilt wird in allen Schularten nach dem im SPF-Bescheid festgelegten Lehrplan. Der Lehrplan hat keinen Einfluss auf die Wahl des Schulstandortes. 

Sonderschule

Die Sonderschule umfasst neun Schulstufen, wobei die letzte Schulstufe als Berufsvorbereitungsjahr dient. Sonderschulen sind auf die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarfen in den Bereichen Lernen, Kognition, Sehen, Hören, Motorik, Emotional-Soziale Entwicklung und Sprache spezialisiert. In den unterschiedlichen Bundesländern stehen verschiedene Sonderschulen zur Verfügung: 

  • Allgemeine Sonderschule
  • Sonderschule für blinde Kinder
  • Sonderschule für gehörlose Kinder
  • Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
  • Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder (Sondererziehungsschule)
  • Sonderschule für sehbehinderte Kinder
  • Sonderschule für hörgeschädigte Kinder
  • Sonderschule für sprachgestörte Kinder
  • Sonderschule für körperbehinderte Kinder

In Sonderschulen wird so wie in allgemeinen Schulen nach den im SPF-Bescheid festgesetzten Lehrplänen unterrichtet und benotet. Die Lehrpersonen verfügen in der Regel über spezifische Zusatzausbildungen und die Lernumgebung ist auf die jeweiligen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen abgestimmt.

Nahtstelle Schule/Beruf

Um junge Menschen im Prozess der Berufsfindung besser unterstützen zu können, ist in der siebten und achten Schulstufe in allen Lehrplänen die verbindliche Übung "Berufsorientierung" vorgesehen. Jugendliche setzen sich intensiv mit verschiedenen Berufen und Ausbildungsmöglichkeiten auseinander und werden dabei unterstützt, den für sie passenden Berufs- oder Bildungsweg zu finden.

Schülerinnen und Schüler mit SPF werden in der neunten Schulstufe entweder nach dem Lehrplan des Berufsvorbereitungsjahres oder dem Lehrplan derjenigen Schulart unterrichtet, die sie besuchen (z.B. Polytechnische Schule, einjährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe). In dieser Schulstufe steht der Übergang in die Berufswelt im Mittelpunkt. Die Kompetenzen der Jugendlichen im persönlichen, theoretischen und praktischen Bereich werden gezielt vertieft und erweitert. Gleichzeitig werden sie dabei begleitet, einen für sie passenden Ausbildungsplatz zu finden. Ziel ist es, den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu erleichtern und einen erfolgreichen Start ins Berufsleben zu ermöglichen.  

Eine enge Kooperation mit dem Jugendcoaching, den Erziehungsberechtigten und anderen außerschulischen Institutionen ist am Übergang zwischen Schule und der Arbeits-/Berufswelt unerlässlich (siehe dazu Nahtstelle Schule/Beruf).

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