Kopftuchverbot an Schulen
Mit Schuljahr 2026/27 gilt an allen österreichischen öffentlichen und privaten Schulen die gesetzliche Regelung, dass es Schülerinnen bis zu ihrem 14. Lebensjahr untersagt ist, nach islamischen Traditionen ein Kopftuch zu tragen. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern und die UN-Kinderrechtskonvention verpflichten Gesetzgebung und Verwaltung, die Rechte von Kindern besonders zu schützen.
Im Zentrum jeden Handelns im Kontext des Kopftuchverbots steht der Schutz vor einer geschlechtsbezogenen Symbolzuweisung im Kindesalter.
Alle Informationen zum Gesetz und zur Umsetzung an den Schulen finden sich im Rundschreiben Nr. 1/2026
Elterninformation in mehreren Sprachen
Elterninfo in deutscher Sprache
Bis Ende März wird die Elterninfo hier in weiteren Sprachen zur Verfügung stehen.