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Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Finanziell unterstützt werden zum Beispiel Schikurse, Sport- und Projektwochen oder eine Teilnahme an Sprachreisen, welche mindestens 4 Tage dauern.

Schülerinnen und Schüler, die eine der folgenden Schulen besuchen, können eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung erhalten:

  • allgemeinbildende höhere Schulen
  • berufsbildende mittlere Schulen (nicht anspruchsberechtigt sind land- und forstwirtschaftliche Fachschulen und Forstfachschulen der Länder)
  • berufsbildende höhere Schulen (einschließlich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen)
  • Forstfachschule des Bundes
  • höhere Bildungsanstalten für Elementarpädagogik
  • Bundesinstitut für Sozialpädagogik 
  • Bundesinstitut für Gehörlosenbildung in Wien
  • Bundes-Blindenerziehungsinstitut
  • Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule des Bundes eingegliedert sind.

Öffentliche Pflichtschulen (Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Berufsschule) sind nicht erfasst. Schülerinnen und Schüler dieser Schulen wenden sich bitte für allfällige Förderungsmöglichkeiten an den Schulerhalter (Gemeinde, Land et cetera).

Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist die Bedürftigkeit der Schülerin oder des Schülers. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Bedürftigkeit sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Bei Bedürftigkeit kann eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 302 Euro gewährt werden.

Sollte keine Bedürftigkeit vorliegen wird um Verständnis gebeten, dass in diesem Fall keine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann.

Antragstellung

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung kann online oder in Papierform gestellt werden. Er muss samt den erforderlichen Nachweisen bis 30. April des jeweiligen Schuljahres bei der jeweils zuständigen Beihilfenbehörde eingebracht werden.

Den Bearbeitungsstatus Ihres Antrages können Sie unter status.schuelerbeihilfe.at abfragen. Voraussetzung ist, dass Sie eine E-Mail mit Ihrer Status-ID erhalten haben.

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung kann online mittels ID Austria gestellt werden. Bitte beachten Sie auch hier die Antragsfrist.

Für eine Online-Antragstellung ist es erforderlich, eine von der Schule unterzeichnete Schulbestätigung hochzuladen:

Schulbestätigung Schulveranstaltungsunterstützung (PDF, 56 KB)

Zur Online Antragstellung:

Online-Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung

Den Bearbeitungsstatus Ihres Antrages können Sie unter status.schuelerbeihilfe.at abfragen. Voraussetzung ist, dass  Sie eine E-Mail mit Ihrer Status-ID erhalten haben.

Die Antragsformulare sind nachfolgend aufgelistet:

Wichtiger Hinweis

Wird der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gleichzeitig mit einem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe gestellt, ist das Formular SUA zu verwenden und dem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe beizulegen. Wird nur ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gestellt, ist das Formular SUB zu verwenden.

Es ist zweckmäßig, den Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung zu stellen.

Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen ist der 30. April des jeweiligen Schuljahres.

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen muss bei der zuständigen Beihilfenbehörde gestellt werden. Das ist, abhängig von der Schulart, die Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes oder das Bundesministerium für Bildung.

Besucht die Schülerin oder der Schüler eine allgemein bildende höhere Schule, eine berufsbildende mittlere und höhere Schule oder eine Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik ist die Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes für den Antrag zuständig.

Bildungsdirektion für Burgenland
7000 Eisenstadt, Kernausteig 3
T +43 2682 710
www.bildung-bgld.gv.at 

Bildungsdirektion für Kärnten
9020 Klagenfurt, 10. Oktober-Straße 24
T +43 463 5812-0
www.bildung-ktn.gv.at

Bildungsdirektion für Niederösterreich
3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29
T +43 2742 280-0;
www.bildung-noe.gv.at

Bildungsdirektion für Oberösterreich
4040 Linz, Sonnensteinstraße 20
T +43 732 7071-0
www.bildung-ooe.gv.at

Bildungsdirektion für Salzburg
5020 Salzburg, Mozartplatz 10
T +43 662 8083-0
www.bildung-sbg.gv.at

Bildungsdirektion für Steiermark
8011 Graz, Körblergasse 23
T +43 5 0248-345
www.bildung-stmk.gv.at

Bildungsdirektion für Tirol
Heiliggeiststraße 7, 3. und 4. Stock
T +43 512 9012-0
www.bildung-tirol.gv.at

Bildungsdirektion für Vorarlberg
6900 Bregenz, Bahnhofstraße 12
T +43 5574 4960-0
www.bildung-vbg.gv.at

Bildungsdirektion für Wien
1010 Wien, Wipplingerstraße 28
T +43 1 52525-0
www.bildung-wien.gv.at

Für folgende Schulen beziehungsweise Anstalten ist das BMB, 1010 Wien, Minoritenplatz 5, T +43 1 53120-2001; www.bmb.gv.at, zuständig:

  • Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien V, Spengergasse
  • Höhere Graphische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XIV, Leyserstraße
  • Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XVII, Rosensteingasse
  • Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XX, Wexstraße
  • Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau/Schönbrunn
  • Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden
  • Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
  • Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule des Bundes eingegliedert sind

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