Europäisches Semester
Das europäische Semester setzt als Koordinierungsinstrument an verschiedenen Handlungssträngen an, um die wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Herausforderungen, welche die gesamte Europäische Union betreffen, gemeinsam zu bewältigen. Bildung ist als zentraler Schlüssel für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit der EU ein wichtiger Bestandteil dieses Koordinierungsprozesses.
Europäisches Semester
Das Europäische Semester, das 2011 eingeführt wurde, dient der wirtschaftspolitischen Abstimmung unter den Mitgliedstaaten und ist zudem ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der europäischen Wachstumsstrategien. Durch die inhaltliche Verknüpfung der Aufbau- und Resilienzfazilität mit den länderspezifischen Empfehlungen und den Reformprioritäten wurde im Zyklus 2021 ein weiteres Element in den Semesterprozess eingefügt.
Im Rahmen des Europäischen Semesters stehen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission in einem regelmäßigen Austausch und diskutieren ihre wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Reformvorhaben und Budgetpläne während des ersten Halbjahres (=Semester). In der zweiten Jahreshälfte werden von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene entsprechende Umsetzungsschritte gesetzt.
Das Europäische Semester startet im Spätherbst mit der Veröffentlichung des "Herbstpakets". Die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum benennt die wichtigsten finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen (darunter Bildung) für die EU und ihre Mitgliedstaaten und gibt eine allgemeine wirtschaftspolitische Orientierung für das kommende Jahr vor. Auf der Grundlage des sozialpolitischen Scoreboards wird im Beschäftigungsbericht auch die Leistung der Mitgliedstaaten in Bezug auf die europäische Säule sozialer Rechte überwacht. Ergänzend dazu veröffentlicht die Kommission auch den „Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung“ mit aktuellen Daten zu den Bildungssystemen der EU-Mitgliedstaaten.
Länderspezifische Empfehlungen
Als Teil ihres „Frühjahrspakets“ veröffentlicht die Europäische Kommission in der Regel im Mai für jeden Mitgliedstaat aktualisierte Länderberichte, Vorschläge für länderspezifische Empfehlungen, Stellungnahmen zum Fortschrittsbericht und gegebenenfalls eingehende Überprüfungen im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht. Diese Empfehlungen werden vom Rat behandelt, vom Europäischen Rat im gebilligt und formal im Rat beschlossen.
Mit dem formalen Ratsbeschluss der länderspezifischen Empfehlungen endet das Europäische Semester. Die verabschiedeten Empfehlungen sind von den jeweiligen Mitgliedstaaten in der weiteren Planung und Umsetzung in der zweiten Jahreshälfte zu berücksichtigen. Ziel dieses Verfahrens ist es, frühzeitig Unstimmigkeiten und Ungleichgewichte aufzuzeigen, sodass rechtzeitig gegengesteuert werden kann.
Der Aufbau- und Resilienzplan

Die EU-Mitgliedstaaten konnten mit dem Auftakt des Europäischen Semesters 2021 einen Aufbau- und Resilienzplan (ARP) ausarbeiten und bis 30. April 2021 bei der Europäischen Kommission (EK) einreichen. Finanziert werden die Maßnahmen eines Planes durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Sie bildet den Kern des Aufbauinstruments der EU: „NextGenerationEU“, und zielt darauf ab, die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen aus den Jahren 2020 und 2019 sowie bei der digitalen und grünen Transformation zu unterstützen.
Der österreichische ARP 2020-2026 beinhaltet Schwerpunkte auf zukunftsorientierte Investitionen und Reformen in den vier Komponenten 1. Nachhaltiger Aufbau, 2. Digitaler Aufbau, 3. Wissensbasierter Aufbau und 4. Gerechter Aufbau. Das BMB ist dabei für folgende Reformmaßnahmen und Investitionen zuständig:
Komponente 2-B Digitalisierung der Schulen
- Reformmaßnahme:
Fairer und gleicher Zugang aller Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zu digitalen Grundkompetenzen; - Investition:
Bereitstellung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler; - Mehr Informationen:
Bundeskanzleramt: Notebooks und Tablets für digitales Lehren und Lernen an Österreichs Schulen - Projekte EU-Aufbauplan - Bundeskanzleramt Österreich.
Komponente 3-C Bildung
- Reformmaßnahme: Zugang zu Bildung verbessern;
- Investitionen:
Förderstundenpaket
Ausbau der Elementarpädagogik
Neuer wirtschaftspolitischer Rahmen: die Economic Governance Reform (EGR)
Seit 30. April 2024 sind neue EU-Fiskalregeln Kraft, die sicherstellen sollen, dass die Mitgliedstaaten der EU die Referenzwerte gemäß Artikel 126 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) einhalten, eine umsichtige, ausgewogene und nachhaltige Haushaltspolitik verfolgen und ihre Fiskalpolitik koordinieren. Der reformierte wirtschaftspolitische Rahmen soll die Schuldentragfähigkeit verbessern und durch Investitionen und Reformen nachhaltiges und inklusives Wachstum fördern. Das Verfahren ist in das Europäische Semester eingebettet.
Die neuen Regeln umfassen mittelfristige fiskalische Strukturpläne mit einer Laufzeit von 4 oder 5 Jahren beziehungsweise 7 Jahre, wenn sich der Mitgliedsstaat zu gewissen zusätzlichen Reformen und Investitionen verpflichtet, die unter anderem das Wachstumspotenzial verbessern und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen fördern. Der jährliche Fortschrittsbericht, der bis zum 30. April an die Europäische Kommission zu übermitteln ist, ersetzt in Zukunft das Nationale Reformprogramm und das Stabilitäts- und Konvergenzprogramm.
Links
- Bundeskanzleramt: Europäisches Semester - Informationen und Dokumente
- Europäische Kommission: Das Europäische Semester
- Rat der Europäischen Union / Rat der Europäischen Union: Europäisches Semester
- European Semester documents for Austria
- Bundeskanzleramt: EU-Aufbauplan – Projekte und Aktuelle Informationen
- Veröffentlichungen zum Nachweis der Erreichung der Meilensteine gemäß Operational Arrangement, Bereich Bildung
Kontakt
- Mag. Jürgen Schick (Bildung)
juergen.schick@bmb.gv.at