Weiterentwickeltes Modell der Deutschförderung
Im Februar 2026 sind gesetzliche Änderungen im Bereich der Deutschförderung in Kraft getreten. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt in ganz Österreich das weiterentwickelte Modell der Deutschförderung für außerordentliche (ao.) Schülerinnen und Schüler.
Ergänzend zum bereits etablierten Standardmodell der Deutschförderklassen und Deutschförderkurse erhalten Schulen die Möglichkeit, ihre Fördermaßnahmen unter Beachtung der gesetzlich vorgesehenen Wochenstunden schulautonom zu gestalten. So können standortspezifische Rahmenbedingungen – etwa Zusammensetzung der Schülerschaft oder regionale Besonderheiten – bedarfsgerecht berücksichtigt werden.
Schulleitungen, die im Schuljahr 2026/27 die Deutschförderung an ihrer Schule autonom umsetzen möchten, erstellen gemeinsam mit den Lehrpersonen ein standortspezifisches Sprachförderkonzept und senden dieses bis spätestens 15. April 2026 an die zuständige Schulqualitätsmanagerin bzw. den zuständigen Schulqualitätsmanager.
Das Bundesministerium für Bildung stellt für die Schulen Kriterien zur Qualitätssicherung der Deutschförderung bereit. Diese dienen sowohl bei der Planung des schulautonomen Modells als auch bei der Umsetzung des Standardmodells als Orientierung und Unterstützung.