Zuweisung von Schulplätzen in Pflichtschulen
Die Zuweisung eines Schulplatzes in einer Pflichtschule (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) erfolgt durch die örtlich zuständige Bildungsdirektion und nicht über das Bundesministerium für Bildung.
Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in eine von der Schülerin oder vom Schüler, den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten gewünschten Schule.