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Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden

Begutachtungsfrist: 31. Oktober 2025

Gesetzesentwurf (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Ziele

Ziel 1: Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen und Schülern

Ziel 2: Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

Maßnahme 1: Schaffung einer Suspendierungsbegleitung

Maßnahme 2: Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen