Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden
Begutachtungsfrist: 31. Oktober 2025
Auszug aus dem Vorblatt
Ziele
Ziel 1: Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen und Schülern
Ziel 2: Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
Maßnahme 1: Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
Maßnahme 2: Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen