Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulzeitgesetz 1985 und das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden
Begutachtungsfrist: 5. Dezember 2025
Auszug aus dem Vorblatt
Ziele
Ziel 1: Verbesserung der Deutschförderung für außerordentliche Schülerinnen und Schüler
Ziel 2: Verwaltungsvereinfachung durch Subsidiarität
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
Maßnahme 1: Einführung einer verpflichtenden Teilnahme an der Sommerschule für außerordentliche Schülerinnen und Schüler
Maßnahme 2: Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Deutschförderung in die 1. Stufe der Mittelschule
Maßnahme 3: Erhöhung der schulautonomen Entscheidungsmöglichkeiten hinsichtlich Aufstieg und Übertritt von Schülerinnen und Schülern im außerordentlichen Status
Maßnahme 4: Verwaltungsvereinfachung durch die Reduktion der Testverpflichtung auf eine MIKA-D-Testung jährlich
Maßnahme 5: Ermächtigung zur schulautonomen Semestrierung der Lehrpläne
Maßnahme 6: Möglichkeit zur Verordnung von Ersatzterminen von abschließenden Prüfungen in besonderen Situationen (zB Katastrophenfälle)
Maßnahme 7: Ermächtigung Veranstaltungen zu schulbezogenen zu erklären
Maßnahme 8: Anpassung der Regelungen über die Kundmachung von Verordnungen, die sich nur auf einzelne Schulen beziehen