Bundesgesetz, mit dem das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz geändert wird
Begutachtungsfrist: 7. April 2026
Auszug aus dem Vorblatt:
Ziele
Ziel 1: Schaffung einer einheitlichen und vergleichbaren Bildungslandschaft in Bezug auf den Abschluss der 8. Schulstufe
Ziel 2: Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl an Vortragenden und Prüfinnen bzw. Prüfern für Vorbereitungslehrgänge
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
Maßnahme 1: Anpassung der Prüfungsgebiete der Pflichtschulabschluss-Prüfung
Maßnahme 2: Anpassung der Voraussetzungen für Vortragende und Prüferinnen bzw. Prüfer bei Vorbereitungslehrgängen für die Pflichtschul-Abschluss-Prüfung