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Bildungsministerium: Ausbau des Mobilitätszuschusses für Gedenkstättenbesuche für Schulklassen

Wiederkehr: „Der Auftrag, niemals zu vergessen, wird nur erfüllt, wenn wir Erinnerung bewahren, Verantwortung tragen und die Lehren der Vergangenheit in die Gegenwart tragen.“

Bildungsministerium: Ausbau des Mobilitätszuschusses für Gedenkstättenbesuche für Schulklassen
Foto: Alexandra Beier/StMUK

Nach Vorstellung der neuen Nationalen Strategie gegen Antisemitismus Ende 2025, in dem Bildung als eine wichtige Säule verankert ist, wird mit dem Ausbau des Mobilitätszuschusses für Gedenkstättenbesuche für Schulklassen ein weiterer wichtiger Umsetzungsschritt gesetzt. Bisher wurden Besuche der KZ-Gedenkstätten Mauthausen und Gusen sowie der zugehörigen Außenlager-Gedenkstätten Ebensee und Melk gefördert. Zukünftig sollen 16 weitere nationale Gedenkstätten und Erinnerungsorte in das Förderprogramm aufgenommen werden. Dazu zählen unter anderem der Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim, das ehemalige KZ-Außenlager Guntramsdorf sowie der Gedenk- und Lernort Peršmanhof. Die vollständige Liste der förderfähigen Gedenkstätten und Erinnerungsorte ist auf der Website des OEAD abrufbar.

Darüber hinaus wird auch die KZ-Gedenkstätte Dachau in Deutschland in das Förderprogramm aufgenommen, wie Bildungsminister Christoph Wiederkehr anlässlich seines Besuchs der KZ-Gedenkstätte Dachau bekannt gab. Gerade für die westlichen Bundesländer Vorarlberg und Tirol liegt ein Besuch in Dachau geografisch näher als andere Gedenkorte. Die Einbeziehung mehrerer Gedenkorte ermöglicht es Schulen, die Auseinandersetzung mit der Geschichte verstärkt im regionalen Bezug zu gestalten und so dafür zu sorgen, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts zumindest einmal eine Gedenkstätte oder einen Erinnerungsort besuchen können.

Zusätzlich hat das Bildungsministerium nun die förderfähigen Schulstufen erweitert: Während mit Beginn des Mobilitätszuschusses im Schuljahr 2023/24 nur Klassen der 8. Schulstufe förderungsfähig waren, können nun auch Klassen der 11. Schulstufe eine Förderung beantragen. Im Kalenderjahr 2025 wurden Anträge von über 1.500 Klassen für rund 31.000 Schülerinnen und Schüler positiv bearbeitet und Förderbeträge in Höhe von Ꞓ 500 bzw. Ꞓ 250 pro Klasse (je nach Entfernung der Schule zur besuchten Gedenkstätte) ausbezahlt.

„Der Mobilitätszuschuss für Gedenkstättenbesuche stellt eine wichtige, niederschwellige finanzielle Unterstützung dar, um das Lernen über den Nationalsozialismus sowie die Vermittlung der vielfältigen jüdischen Geschichte zu ermöglichen. Gedenkstätten sind weit mehr als historische Orte: Sie machen Geschichte erfahrbar und geben den Opfern von Verfolgung, Entrechtung und Vernichtung ihre Namen und Geschichten zurück. Wer diese Orte besucht, setzt sich nicht nur mit der Vergangenheit auseinander, sondern gewinnt auch ein tieferes Verständnis dafür, wie zerbrechlich Demokratie, Menschenrechte und Menschenwürde sein können. Gerade junge Menschen sollen und müssen die Möglichkeit haben, sich mit diesem Kapitel unserer Geschichte unmittelbar auseinanderzusetzen. Denn der Auftrag, niemals zu vergessen, kann nur erfüllt werden, wenn wir Erinnerung lebendig halten, Verantwortung übernehmen und die Lehren der Vergangenheit in die Gegenwart tragen“, so Bildungsminister Wiederkehr.

Die bayerische Kultusministerin Anna Stolz betont hierzu: „Erinnerungskultur ist kein Blick zurück, sondern eine dauerhafte demokratische Aufgabe. Orte wie die KZ-Gedenkstätte Dachau machen Geschichte konkret erfahrbar und erinnern uns daran, dass Freiheit, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit nicht selbstverständlich sind. Schulische Besuche an Gedenkstätten sind ein zentraler Bestandteil historisch-politischer Bildung. Sie ermöglichen jungen Menschen, sich unmittelbar mit der Geschichte auseinanderzusetzen und fördern das Verständnis historischer Verantwortung. Gerade an einem Ort wie Dachau wird deutlich: Erinnerung muss uns zu gemeinsamem Handeln gegen Antisemitismus in der Gegenwart verpflichten.“

Die Lehrpläne für das Unterrichtsfach „Geschichte und Politische Bildung“ des österreichischen Schulsystems sehen eine verpflichtende Auseinandersetzung mit der Geschichte von Nationalsozialismus und Holocaust vor. Als didaktische Anregung zur Auseinandersetzung mit den Folgen von Faschismus und Nationalsozialismus, totalitären Systemen sowie den Folgen von Rassismus, Antisemitismus und Missachtung der Menschenwürde wird in den Lehrplänen der Besuch von KZ-Gedenkstätten empfohlen. Gedenkstättenbesuche vertiefen damit die Unterrichtsinhalte in den Fächern Geschichte, Politische Bildung, Religion und Ethik. Sie stärken die Erinnerungskultur bei Jugendlichen und fördern die Resilienz gegenüber Radikalisierung und Antisemitismus.

Die Maßnahme wird vom Bundesministerium für Bildung finanziert und von der OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung – umgesetzt.

Mobilitätszuschuss für Gedenkstättenbesuch (OeAD)

Kontakt

BMB
Susanne Leiter
Pressesprecherin
T +43 1 53120-5006
E-Mail: susanne.leiter@bmb.gv.at
Website: https://www.bmb.gv.at