Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden
Begutachtungsfrist: 17. Juni 2026
Auszug aus dem Vorblatt
Ziele
Ziel 1: Entlastung der Schulen bei der Organisation der abschließenden Prüfungen
Ziel 2: Reduktion des Archivierungsaufwandes
Ziel 3: Tätigkeit der Pädagoginnen und Pädagogen wird durch moderne Fortbildung unterstützt
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
Maßnahme 1: Flexibilisierung der Vertretungsregelungen für Prüfungskommissionen und bei der Festlegung der Prüfungstermine
Maßnahme 2: Verkürzung der Archivierungspflichten für Beilagen zu Prüfungsprotokollen
Maßnahme 3: Nichtbeurteilung der abschließenden Arbeit mangels Absolvierung der Präsentation und Diskussion
Maßnahme 4: Supervision und Coaching als Fortbildung für Pädagoginnen und Pädagogen
Wesentliche Auswirkungen
Das Vorhaben hat wesentliche Auswirkungen auf folgende Wirkungsdimension(en):
Finanzielle Auswirkungen