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Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden

Begutachtungsfrist: 17. Juni 2026

Gesetzesentwurf (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Ziele

Ziel 1: Entlastung der Schulen bei der Organisation der abschließenden Prüfungen

Ziel 2: Reduktion des Archivierungsaufwandes

Ziel 3: Tätigkeit der Pädagoginnen und Pädagogen wird durch moderne Fortbildung unterstützt

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

Maßnahme 1: Flexibilisierung der Vertretungsregelungen für Prüfungskommissionen und bei der Festlegung der Prüfungstermine

Maßnahme 2: Verkürzung der Archivierungspflichten für Beilagen zu Prüfungsprotokollen

Maßnahme 3: Nichtbeurteilung der abschließenden Arbeit mangels Absolvierung der Präsentation und Diskussion

Maßnahme 4: Supervision und Coaching als Fortbildung für Pädagoginnen und Pädagogen

Wesentliche Auswirkungen

Das Vorhaben hat wesentliche Auswirkungen auf folgende Wirkungsdimension(en):

Finanzielle Auswirkungen