Bundesgesetz, mit dem das Privatschulgesetz geändert wird
Auszug aus dem Vorblatt
Ziele
Ziel 1: vollumfängliche Einbeziehung der Schülerheime in das Privatschulwesen
Ziel 2: Stärkung der Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung im Privatschulwesen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
Maßnahme 1: Schülerheime werden weitgehend in das Privatschulgesetz aufgenommen
Maßnahme 2: Schaffung eines gebündelten Verfahrens für die Gründung und Führung von Privatschulen
Maßnahme 3: Vereinfachung der Verleihung des Öffentlichkeitsrechts