HBLuVA für chemische Industrie; 1170 Wien Ausschreibung bzw. Besetzungsverfahren der Planstelle eines Direktors / einer Direktorin
2026-0.035.712
Im unmittelbaren Bereich des Bundesministeriums für Bildung gelangt die Stelle der/des Direktorin/Direktors der Höheren Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie 1170 Wien, Rosensteingasse 79, mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung. Die Stelle ist der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1/pd zugeordnet.
1. Aufgabenfelder:
Mit der Funktion ist die Leitung einer Schule im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit § 56 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472, in der derzeit geltenden Fassung, verbunden. Dazu gehören insbesondere die Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche, die unter https://www.bmb.gv.at/service/juk/ausschr/profilschulleitung.html beim Anforderungsprofil für Schulleiterinnen/Schulleiter angeführt sind.
2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
- Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
- Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 (BDG 1979) bzw. des § 38 Abs. 2, 2a und 3, § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG) (Einstufung in L 1/l 1/pd)
- Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen
im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979 bzw. § 43a VBG - Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder einer inhaltlich gleichwertigen Ausbildung. Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt dabei den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen.
- Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
- Kompetenzen und Praxis in für die Schulleitung einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchuG)
- Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen
- Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management
- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer Schule der zu besetzenden Schulart ist erwünscht.
Die Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung beim BMB, 1010 Wien, Minoritenplatz 5, Abteilung II/13 einzubringen.
Im Sinne der Digitalisierungsüberlegungen zu den Verwaltungsabläufen wird einer ausschließlichen Bewerbung online über die Jobbörse der Republik (www.jobboerse.gv.at) entgegengesehen.
In der Bewerbung sind verpflichtend
- die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
- die Führungs- und Managementkompetenzen und
- die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen und
- die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt dem Bundesminister für Bildung nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte.
Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens EUR 3.520,20 eine Dienstzulage, die zwischen EUR 742,50 und EUR 1.236,00 liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen.
Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind,
sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993).
Das Bundesministerium für Bildung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Schule bzw. das BMB zum Zwecke des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Veröffentlichung in der Jobbörse: 21.04.2026
Bewerbungsfrist: 22.05.2026
Wien, 17. April 2026
Für den Bundesminister: Mag. Christian Rubin