Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung Interne Revision im BMB

Geschäftszahl: 2025-0.497.137

Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung – Zentralstelle
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 27. November 2025
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 4.505,00 brutto bzw. v1/4 – EUR 5.453,30 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Revisions- und Kontrollaufgaben für den gesamten Ressortbereich gemäß Revisionsordnung und allgemein anerkannter, internationaler Revisionsstandards
  • Betrugs- und Korruptionsbekämpfung
  • Kontakt zum Rechnungshof in allgemeinen Angelegenheiten des Revisionswesens und betreffend die Gebarungsprüfungen des Rechnungshofes im Ressortbereich
  • Mitwirkung bei Revisionsthemen in nationalen und internationalen Einrichtungen
  • Beratung bei strategischen Themen auf Basis der Erkenntnisse aus Revisionen

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium gemäß Z 1.12 oder Z 1.12a der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Erfahrung in der erfolgreichen Führung von Überprüfungstätigkeiten und ausgezeichnete Kenntnisse der Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung 20 %
  2. Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des internationalen Revisionswesens 20 %
  3. Kenntnisse im Bereich Korruptionsbekämpfung und –prävention 20 %
  4. Sehr gute Englischkenntnisse, ausgeprägte Organisations- und Managementfähigkeiten sowie ein hohes Maß an analytischem Denken und Handeln 20 %
  5. Ausgezeichnete Kommunikations- und Integrationsfähigkeit, Flexibilität, hohes Konfliktlösungspotential, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung, Verständnis für Diversität sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz 20 %

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Ein Lebenslauf sowie ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen (siehe Anforderungsprofil).
Darüber hinaus ist der Bewerbung ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizufügen. In diesem sind die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiter/innen, ausführlich darzustellen („konzeptive Leitvorstellung“).

Gemäß § 5 Abs. 2 AusG enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht.

Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 4.505,00 brutto bzw. EUR 5.453,30 brutto (in der Regelstufe).
Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entlohnungsbestandteile.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen im Falle einer Beiziehung eines externen Beratungsunternehmens diesem durch das BMB übermittelt werden.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMB finden Sie unter www.bmb.gv.at.

Kontaktinformation

Bewerbungen sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung auf „EVI – Das digitale Amtsblatt der Republik Österreich“ (www.evi.gv.at) unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/9 des Bundesministeriums für Bildung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an recruiting@bmb.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2025-0.497.137) einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 8 AusG gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51 (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Ansprechperson:
Gruppenleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/9
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
E-Mail: simone.hoffmann@bmb.gv.at

Wien, 23. Oktober 2025

Für den Bundesminister: Mag.a Simone Hoffmann