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Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung III/1 (EU-Bildungszusammenarbeit und multilaterale Angelegenheiten) im BMB

Geschäftszahl: 2026-0.351.626

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung III/1 im Bundesministerium für Bildung öffentlich ausgeschrieben.

Wertigkeit:  A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: Bundesministerium für Bildung
Dienstrt: Bundesministerium für Bildung – Zentralstelle
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 05.06.2026
Monatsbezug/entgelt mindestens: EUR 4.505,00 brutto bzw. v1/4 – EUR 5.453,30 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen sämtliche Agenden der EU-, UNESCO- und Europarats- Bildungszusammenarbeit, insbesondere:

  • Koordinationsarbeit und strategische Grundsatzpositionierung
  • Vertretung in einschlägigen Gremien und Ausschüssen
  • Koordinierende nationale Behörde für das Bildungsprogramm Erasmus+
  • Koordination des Europäischen Semesters
  • Koordination europäischer regionaler Netzwerke (EUSDR, ERISEE, CECE), von EU-Strategien sowie der EU-Roma-Strategie
  • Koordination in Angelegenheiten des Europarats, der UNO/UNESCO, der UN-Agenda 2030, GENE und ÖUK
  • Koordination in EU-rechtlichen Angelegenheiten

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium gemäß Z 1.12 oder Z 1.12a der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Ausgezeichnete Kenntnisse des österreichischen Bildungssystems und Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den relevanten Stakeholdern

  20%

2. Erfahrung in supra- und internationaler Bildungszusammenarbeit, insbesondere mit der EU und internationalen Organisationen

  20%

3. Mehrjährige internationale Verhandlungserfahrung in der Vertretung der österreichischen Positionen in EU-Gremien und internationalen Bildungsorganisationen

  20%

4. Ausgezeichnetes Ausdrucksvermögen in Deutsch sowie Englisch in Wort und Schrift, Französischkenntnisse von Vorteil

  20%

5. Ausgeprägte Organisations- und Managementfähigkeiten, Flexibilität, ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung, Verständnis für Diversität sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz

  20%

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

  • ein Lebenslauf (in deutscher Sprache)
  • ein Bewerbungsschreiben, in dem Punkt für Punkt ausgeführt wird, inwiefern sämtliche oben genannten Erfordernisse erfüllt sind
  • der Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (weitere Zeugnisse/Zertifikate sind nicht zu übermitteln)
  • die konzeptiven Leitvorstellungen: diese sollten die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeitenden, ausführlich darstellen.

Gemäß § 5 Abs. 2 AusG enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht.

Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 4.505,00 brutto bzw. EUR 5.453,30 brutto (in der Regelstufe).

Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entlohnungsbestandteile.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen im Falle einer Beiziehung eines externen Beratungsunternehmens diesem durch das BMB übermittelt werden.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMB finden Sie unter www.bmb.gv.at.

Kontaktinformation

Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung auf „EVI – Das digitale Amtsblatt der Republik Österreich“ (www.evi.gv.at) in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Bildung per E-Mail an recruiting@bmb.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2026-0.351.626) einzubringen.

Bewerbungen, die nicht innerhalb der oben genannten Frist im in der Ausschreibung geforderten Umfang eingebracht wurden, scheiden aus dem weiteren Auswahlverfahren aus, sofern der ausschreibenden Stelle die fehlenden Teile nicht bekannt sind.

Ansprechperson:

Gruppenleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung
Leiterin der Gruppe Präs/A und Abteilung Präs/5
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
E-Mail: simone.hoffmann@bmb.gv.at

 

 

Wien, 29. April 2026
Für den Bundesminister:
Mag.a Simone Hoffmann