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Klarstellung der Vorsitzenden der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen

Bei korrektem Vollzug des für Lehrende an Pädagogischen Hochschulen geltenden Dienstrechts bedarf es keiner rechtswidrigen und kostspieligen „Hilfskonstrukte“.

Beatrix Karl, Vorsitzende der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen: “Als Vorsitzende der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen weise ich die vom abberufenen Rektor Erwin Rauscher und einigen Lehrenden der PH NÖ erhobenen Behauptungen und Unterstellungen entschieden zurück. Das für die Lehrenden an den Pädagogischen Hochschulen geltende Dienstrecht sieht explizit vor, dass neben Lehre und Forschung unter anderem auch die Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben zu den Dienstpflichten der Hochschullehrpersonen zählt. Bei gutem Hochschulmanagement ist es ohne weiteres möglich, dass all diese Tätigkeiten in der Dienstzeit erbracht werden, sodass ihre Abgeltung durch das Gehalt erfolgt. Einer zusätzlichen Abgeltung durch Fake-Lehrveranstaltungen bedarf es keinesfalls! Mir ist auch nicht bekannt, dass dies an einer anderen Pädagogischen Hochschule außer der PH NÖ jemals so praktiziert wurde. Dh bei korrektem Vollzug des Dienstrechts braucht es keine rechtswidrigen und kostspieligen „Hilfskonstrukte“!”

Rückfragen & Kontakt

PH Steiermark
Beatrix Karl
T +43 664 806751001