Perspektivengespräche für Schülerinnen und Schüler
Liegt für eine Schülerin bzw. einen Schüler, die/der zumindest die 9. Schulstufe einer mittleren oder höheren Schule besucht, eine schriftliche Abmeldung von der Schule oder ein rechtskräftiger Schulausschluss vor, ist sie/er verpflichtet, an einem von der Schule organisierten Perspektivengespräch teilzunehmen (§ 44 Abs. 9 SchuG).
Perspektivengespräche können in anderen Fällen – bis einschließlich der 8. Schulstufe sowie in der 9. Schulstufe einer allgemeinbildenden Pflichtschule – auch freiwillig angeboten werden. Dies ist etwa möglich bei der Beendigung eines Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses, bei Fristversäumnissen oder anderen leistungsbedingten Beendigungsgründen (§ 33 Abs. 2 lit. b, c, d, f, g, h SchuG).
Ziele eines Perspektivengesprächs sind:
- die Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Schulbesuchs zu klären,
- die aktuelle Situation der Schülerin/des Schülers gemeinsam zu reflektieren,
- realistische weitere Bildungs- oder Ausbildungswege sowie passende Unterstützungsangebote aufzuzeigen und
- über die AusBildungspflicht bis 18 zu informieren.
Im Mittelpunkt des Gesprächs steht immer die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler. Das Gespräch soll Orientierung geben, persönliche Stärken sichtbar machen und bei der Planung der nächsten Schritte unterstützen. Darüber hinaus bietet das Perspektivengespräch der Schule die Möglichkeit, Rückmeldungen zum schulischen Umfeld und zum Schulklima zu erhalten.
Wer nimmt am Perspektivengespräch teil?
- Betroffene Schülerin/betroffener Schüler
- Eine mit der Schülerin/dem Schüler vertraute Lehrperson: Das Gespräch wird von zumindest einer Lehrperson geführt, die der Schülerin/dem Schüler vertraut ist; diese Funktion kann auch von der Schulleitung übernommen werden.
- Gegebenenfalls eine Erziehungsberechtigte bzw. ein Erziehungsberechtigter: Ist die Schülerin/der Schüler minderjährig, muss zumindest eine Erziehungsberechtigte bzw. ein Erziehungsberechtigter am Gespräch teilnehmen. Bei volljährigen Schülerinnen/Schülern kann auf Wunsch der Schülerin/des Schülers oder aus pädagogischen Gründen ein Elternteil teilnehmen.
- Optional eine weitere unterstützende Person: Sofern es dem Gesprächsziel dient, kann eine weitere Person zum Perspektivengespräch eingeladen werden, die nicht dem Personalstand der Schule angehören muss. Dies kann beispielsweise eine externe Fachexpertin oder ein externer Fachexperte sein, etwa ein Jugendcoach oder eine Sozialarbeiterin bzw. ein Sozialarbeiter.
Diese flexible Zusammensetzung gewährleistet, dass die Schülerin bzw. der Schüler im Gespräch sowohl pädagogisch als auch beratend bei Entscheidungen über die nächsten Bildungs- oder Ausbildungsschritte begleitet wird.