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Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Begutachtungsfrist: 11. August 2026

Verordnungsentwurf (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Ziele

  • Ziel 1: Sicherstellung der Anschlussfähigkeit der Lehrpläne der AHS-Oberstufe an jene der Sekundarstufe I
  • Ziel 2: Sicherung eines nachhaltigen fachlichen und überfachlichen Kompetenzerwerbs als Basis für den Bildungserfolg

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

  • Maßnahme 1: Einbindung aktueller Entwicklungen und Anforderungen in die einleitenden Teile der Lehrpläne
  • Maßnahme 2: Integration von Kompetenzbeschreibungen zu überfachlichen Kompetenzen
  • Maßnahme 3: Adaption der Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände (inkl. Aufhebung der Semestrierung)
  • Maßnahme 4: Integration neuer Unterrichtsgegenstände in der AHS-Oberstufe

Wesentliche Auswirkungen

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.