Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Begutachtungsfrist: 11. August 2026

Verordnungsentwurf (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Ziele

  • Ziel 1: Sicherstellung einer Ausbildung, die am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert ist
  • Ziel 2: Sicherung eines nachhaltigen fachlichen und überfachlichen Kompetenzerwerbs als Basis für den Bildungserfolg

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

  • Maßnahme 1: Feedback- und Befragungsprozesse zur Relevanz der Lehrplaninhalte
  • Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit Wirtschafts- und Bildungspartnern
  • Maßnahme 3: Evaluation und Aktualisierung der Prüfungsinhalte

Wesentliche Auswirkungen

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.