Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Begutachtungsfrist: 11. August 2026
Auszug aus dem Vorblatt
Ziele
- Ziel 1: Sicherstellung einer Ausbildung, die am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert ist
- Ziel 2: Sicherung eines nachhaltigen fachlichen und überfachlichen Kompetenzerwerbs als Basis für den Bildungserfolg
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Maßnahme 1: Feedback- und Befragungsprozesse zur Relevanz der Lehrplaninhalte
- Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit Wirtschafts- und Bildungspartnern
- Maßnahme 3: Evaluation und Aktualisierung der Prüfungsinhalte
Wesentliche Auswirkungen
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.