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Universitätsgesetz, Bildungsdokumentationsgesetz, Änderung

Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Bildungsdokumentationsgesetz 2020 geändert werden

Regierungsvorlage (Parlament)

Auszug aus dem Vorblatt Art. I 

Ziele

Ziel 1: Aufnahme von Wissenschafter:innen und Forscher:innen

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:
Maßnahme 1: Vereinfachte Verfahren bei der Aufnahme von Wissenschafter:innen und Forscher:innen

Wesentliche Auswirkungen

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

Auszug aus dem Vorblatt Art. II 

Ziele

Ziel 1: Einführung eines digitalen Studierendenausweises
Ziel 2: Erweiterung des Datenverbunds an Universitäten und Hochschulen (DVUH)
Ziel 3: Anbindung des Studierendenregisters an die „eAusweise“-Plattform des Bundes

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
Maßnahme 1: Erstellung einer gesetzlichen Regelung für einen digitalen Studierendenausweis
Maßnahme 2: Schaffung von diversen Schnittstellen zum Datenverbund der Hochschulen und Universitäten (DVUH) sowie zum Studierendenregister
Maßnahme 3: Anbindung des Studierendenregisters an die "eAusweise"-Plattform des Bundes und Bereitstellung der Attribute über den RSV gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 USPG

Wesentliche Auswirkungen

Das Vorhaben hat wesentliche Auswirkungen auf folgende Wirkungsdimension(en):
Finanzielle Auswirkungen