Universitätsgesetz, Bildungsdokumentationsgesetz, Änderung
Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Bildungsdokumentationsgesetz 2020 geändert werden
Regierungsvorlage (Parlament)
Auszug aus dem Vorblatt Art. I
Ziele
Ziel 1: Aufnahme von Wissenschafter:innen und Forscher:innen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:
Maßnahme 1: Vereinfachte Verfahren bei der Aufnahme von Wissenschafter:innen und Forscher:innen
Wesentliche Auswirkungen
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Auszug aus dem Vorblatt Art. II
Ziele
Ziel 1: Einführung eines digitalen Studierendenausweises
Ziel 2: Erweiterung des Datenverbunds an Universitäten und Hochschulen (DVUH)
Ziel 3: Anbindung des Studierendenregisters an die „eAusweise“-Plattform des Bundes
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
Maßnahme 1: Erstellung einer gesetzlichen Regelung für einen digitalen Studierendenausweis
Maßnahme 2: Schaffung von diversen Schnittstellen zum Datenverbund der Hochschulen und Universitäten (DVUH) sowie zum Studierendenregister
Maßnahme 3: Anbindung des Studierendenregisters an die "eAusweise"-Plattform des Bundes und Bereitstellung der Attribute über den RSV gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 USPG
Wesentliche Auswirkungen
Das Vorhaben hat wesentliche Auswirkungen auf folgende Wirkungsdimension(en):
Finanzielle Auswirkungen