Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Beträge für die Gewährung von Schulbeihilfen und Heimbeihilfen für das Schuljahr 2026/27 festgesetzt werden (Schülerbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2026)
Begutachtungsfrist: 10. August 2026
Auszug aus dem Vorblatt
Ziele
Ziel 1: Erhalt des Kreises der Anspruchsberechtigten
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:
Maßnahme 1: Erhöhung der Schülerbeihilfen um 2,7 %