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Verordnung des Bundesministers für Bildung betreffend die Festlegung von Diagnoseinstrumenten zur Sprachstandsbeobachtung in Schulen (Schul-Sprachstand-VO)

Begutachtungsfrist: 20. August 2026

Verordnungsentwurf (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt 

Ziele

  • Ziel 1: Verbesserung der Deutschförderung für außerordentliche Schülerinnen und Schüler
  • Ziel 2: Verwaltungsvereinfachung durch Subsidiarität

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

  • Maßnahme 1: Einführung einer verpflichtenden Teilnahme an der Sommerschule für außerordentliche Schülerinnen und Schüler
  • Maßnahme 2: Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Deutschförderung in die 1. Stufe der Mittelschule
  • Maßnahme 3: Erhöhung der schulautonomen Entscheidungsmöglichkeiten hinsichtlich Aufstieg und Übertritt von Schülerinnen und Schülern im außerordentlichen Status
  • Maßnahme 4: Verwaltungsvereinfachung durch die Reduktion der Testverpflichtung auf eine MIKA-D-Testung jährlich
  • Maßnahme 5: Ermächtigung zur schulautonomen Semestrierung der Lehrpläne
  • Maßnahme 6: Möglichkeit zur Verordnung von Ersatzterminen von abschließenden Prüfungen in besonderen Situationen (z.B. Katastrophenfälle)
  • Maßnahme 7: Ermächtigung Veranstaltungen zu schulbezogenen zu erklären
  • Maßnahme 8: Bündelung: Festlegung der geeigneten Diagnoseinstrumente zur Sprachstandsbeobachtung