Verordnung des Bundesministers für Bildung betreffend die Festlegung von Diagnoseinstrumenten zur Sprachstandsbeobachtung in Schulen (Schul-Sprachstand-VO)
Begutachtungsfrist: 20. August 2026
Auszug aus dem Vorblatt
Ziele
- Ziel 1: Verbesserung der Deutschförderung für außerordentliche Schülerinnen und Schüler
- Ziel 2: Verwaltungsvereinfachung durch Subsidiarität
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Maßnahme 1: Einführung einer verpflichtenden Teilnahme an der Sommerschule für außerordentliche Schülerinnen und Schüler
- Maßnahme 2: Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Deutschförderung in die 1. Stufe der Mittelschule
- Maßnahme 3: Erhöhung der schulautonomen Entscheidungsmöglichkeiten hinsichtlich Aufstieg und Übertritt von Schülerinnen und Schülern im außerordentlichen Status
- Maßnahme 4: Verwaltungsvereinfachung durch die Reduktion der Testverpflichtung auf eine MIKA-D-Testung jährlich
- Maßnahme 5: Ermächtigung zur schulautonomen Semestrierung der Lehrpläne
- Maßnahme 6: Möglichkeit zur Verordnung von Ersatzterminen von abschließenden Prüfungen in besonderen Situationen (z.B. Katastrophenfälle)
- Maßnahme 7: Ermächtigung Veranstaltungen zu schulbezogenen zu erklären
- Maßnahme 8: Bündelung: Festlegung der geeigneten Diagnoseinstrumente zur Sprachstandsbeobachtung