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Novelle des Privatschulgesetzes

Mit der Novelle des Privatschulgesetzes wird der Vollzug des Privatschulrechtes klarer und moderner vollziehbar. Im Mittelpunkt steht dabei ein gebündeltes Genehmigungsverfahren vor Aufnahme des Unterrichtsbetriebs, klare Voraussetzungen für die Errichtung und Führung einer Privatschule, die verbindliche Orientierung an den Werten und Aufgaben der österreichischen Schule, einheitliche Mindestinhalte für Organisationsstatute, eine dauerhafte Verleihung des Öffentlichkeitsrechts bei Vorliegen der Voraussetzungen, vereinfachte Verfahren bei Standort- und Schulerhalterwechsel sowie die stärkere Einbeziehung privater Schülerheime.

Gleichzeitig werden die Anforderungen an Schulerhalter konkretisiert. Dazu gehört insbesondere die finanzielle Absicherung der Schule, die Einbindung in die digitale Schulverwaltung und die Unterstützung der Werte und Aufgaben der österreichischen Schule.

FAQs zum Privatschulgesetz (PDF, 173 KB)