Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020, das IQS-Gesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden
Begutachtungsfrist: 30. Mai 2025
Auszug aus dem Vorblatt
Ziele
Ziel 1: Herstellung eines der neuen Rechtslage entsprechenden rechtskonformen Zustands im Bereich des BMB
Ziel 2: Schaffung einer Übergangsregelung für die Datenübermittlung des Bildungswesens an Statistik Austria
Ziel 3: Schaffung der Rechtsgrundlage für digitale Studierendenausweise
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
Maßnahme 1: Novellierung der betroffenen Gesetze im (exekutiven) Zuständigkeitsbereich des BMB
Maßnahme 2: Erstreckung der ausschließlichen Verwendung der bPK
Maßnahme 3: Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Möglichkeit digitale Studierendenausweise auszustellen