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Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020, das IQS-Gesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden

Begutachtungsfrist: 30. Mai 2025

Gesetzesentwurf (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Ziele

Ziel 1: Herstellung eines der neuen Rechtslage entsprechenden rechtskonformen Zustands im Bereich des BMB

Ziel 2: Schaffung einer Übergangsregelung für die Datenübermittlung des Bildungswesens an Statistik Austria

Ziel 3: Schaffung der Rechtsgrundlage für digitale Studierendenausweise

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

Maßnahme 1: Novellierung der betroffenen Gesetze im (exekutiven) Zuständigkeitsbereich des BMB

Maßnahme 2: Erstreckung der ausschließlichen Verwendung der bPK

Maßnahme 3: Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Möglichkeit digitale Studierendenausweise auszustellen