Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz und das Schulorganisationsgesetz geändert werden

Begutachtungsfrist: 5. Juni 2026

Gesetzesentwurf (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt:

Ziele

Ziel 1: Schaffen der Voraussetzungen, dass auch Bildungsdirektionen an Förderprorammen der EU teilnehmen und ihre Koordinierungsfunktion wahrnehmen können.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:

Maßnahme 1: Schaffung einer Teilrechtsfähigkeit für Bildungsdirektionen im Rahmen von Förderprogrammen der EU

Wesentliche Auswirkungen

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.