Bundesgesetz, mit dem das Privatschulgesetz geändert wird
BGBl. I Nr. 31/2026 vom 19. Mai 2026
Auszug aus dem Vorblatt
Ziele
Ziel 1: vollumfängliche Einbeziehung der Schülerheime in das Privatschulwesen
Ziel 2: Stärkung der Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung im Privatschulwesen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
Maßnahme 1: Schülerheime werden vollumfänglich in das Privatschulgesetz aufgenommen
Maßnahme 2: Schaffung eines Verfahrens zur Zulassung von Privatschulen
Maßnahme 3: Änderung des Verfahrens zur Verleihung des Öffentlichkeitsrechts