Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Bildungsdokumentationsgesetz 2020 geändert werden

BGBl. I Nr. 28/2025 vom 1. Juli 2025

Auszug aus dem Vorblatt

Ziele

Ziel 1: Herstellung eines der neuen Rechtslage entsprechenden rechtskonformen Zustands im Bereich des BMB

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:
Maßnahme 1: Novellierung der betroffenen Gesetze im (exekutiven) Zuständigkeitsbereich des BMB

Wesentliche Auswirkungen

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.