Verordnung des Bundesministers für Bildung über Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2028, 2029 und 2030
Begutachtungsfrist: 24. November 2026
Auszug aus dem Vorblatt
Ziele
Ziel 1: Sicherstellung einer terminlich geordneten Durchführung der abschließenden Prüfungen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:
Maßnahme 1: Verordnung von Prüfungsterminen für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen einschließlich der Berufsreifeprüfungen